Regelwerk, EU 2005

VO (EG) 396/2005
- Inhalt =>

Übersicht aller Änderungen

Erwägungsgründe

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Definitionen

Artikel 4 Liste mit Gruppen von Erzeugnissen, für die harmonisierte Rückstandshöchstgehalte gelten

Artikel 5 Festlegung einer Liste mit Wirkstoffen, für die keine Rückstandshöchstgehalte erforderlich sind

Kapitel II
Gemeinschaftsverfahren für RHG-Anträge

Abschnitt 1
Einreichung von RHG-Anträgen

Artikel 6 Anträge

Artikel 7 Modalitäten der Antragstellung

Artikel 8 Bewertung der Anträge

Artikel 9 Vorlage bewerteter Anträge bei der Kommission und der Behörde

Abschnitt 2
Prüfung von RHG-Anträgen durch die Behörde

Artikel 10 Stellungnahme der Behörde zu RHG-Anträgen

Artikel 11 Fristen für Stellungnahmen der Behörde zu RHG-Anträgen

Artikel 12 Bewertung bestehender Rückstandshöchstgehalte durch die Behörde

Artikel 13 Überprüfung auf dem Verwaltungsweg

Abschnitt 3
Festlegung, Änderung oder Streichung von Rückstandshöchstgehalten

Artikel 14 Entscheidungen über RHG-Anträge

Artikel 15 Aufnahme neuer oder geänderter Rückstandshöchstgehalte in die Anhänge II und III

Artikel 16 Verfahren für die Festlegung vorläufiger Rückstandshöchstgehalte unter bestimmten Umständen

Artikel 17 Änderungen der Rückstandshöchstgehalte infolge des Widerrufs von Zulassungen für Pflanzenschutzmittel

Kapitel III
Rückstandshöchstgehalte für Erzeugnisse pflanzlichen und tierischen Ursprungs

Artikel 18 Einhaltung von Rückstandshöchstgehalten

Artikel 19 Verbot verarbeiteter und/oder zusammengesetzter Erzeugnisse

Artikel 20 Rückstandshöchstgehalte für verarbeitete und/oder zusammengesetzte Erzeugnisse

Kapitel IV
Besondere Bestimmungen für die Aufnahme bestehender Rückstandshöchstgehalte in diese Verordnung

Artikel 21 Erstmalige Festlegung von Rückstandshöchstgehalten

Artikel 22 Erstmalige Festlegung von vorläufigen Rückstandshöchstgehalten

Artikel 23 Von den Mitgliedstaaten zu übermittelnde Informationen über nationale Rückstandshöchstgehalte

Artikel 24 Stellungnahme der Behörde zu den Daten, die den nationalen Rückstandshöchstgehalten zugrunde liegen

Artikel 25 Festlegung vorläufiger Rückstandshöchstgehalte

Kapitel V
Amtliche Kontrollen, Berichterstattung und Sanktionen

Abschnitt 1
Amtliche Kontrollen von Rückstandshöchstgehalten

Artikel 26 - gestrichen -

Artikel 27 - gestrichen -

Artikel 28 Analysemethoden

Abschnitt 2
Kontrollprogramm der Gemeinschaft

Artikel 29 Kontrollprogramm der Gemeinschaft

Abschnitt 3
Nationale Kontrollprogramme

Artikel 30 - gestrichrn -

Abschnitt 4
Informationsübermittlung durch die Mitgliedstaaten und Jahresbericht

Artikel 31 Informationsübermittlung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 32 Jahresbericht über Pestizidrückstände

Artikel 33 Übermittlung des Jahresberichts über Pestizidrückstände an den Ausschuss

Abschnitt 5
Sanktionen

Artikel 34 Sanktionen

Kapitel VI
Sofortmassnahmen

Artikel 35 Sofortmaßnahmen

Kapitel VII - gestrichen -

Artikel 36 - gestrichen -

Artikel 37 - gestrichen -

Kapitel VIII
Koordinierung von Anträgen Betreffend Rückstandshöchstgehalte

Artikel 38 Benennung nationaler Stellen

Artikel 39 Koordinierung der Information über Rückstandshöchstgehalte durch die Behörde

Artikel 40 Informationsübermittlung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 41 Datenbank der Behörde für Rückstandshöchstgehalte

Artikel 42 Mitgliedstaaten und Gebühren

Kapitel IX
Durchführung

Artikel 43 Wissenschaftliches Gutachten der Behörde

Artikel 44 Verfahren für die Erstellung der Gutachten der Behörde

Artikel 45 Ausschussverfahren

Artikel 46 Durchführungsmaßnahmen

Artikel 47 Bericht über den Stand der Durchführung dieser Verordnung

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 48 Aufhebung und Anpassung der Rechtsvorschriften

Artikel 49 Übergangsmaßnahmen

Artikel 50 Inkrafttreten

Anhang I

Teil A
Erzeugnisse pflanzlichen und tierischen Ursprungs gemäß Artikel 2 Absatz 1, für die RHG gelten( Stand )

Teil B
Andere Erzeugnisse gemäß Artikel 2 Absatz 1( Stand )

Anhang II Bislang in den Richtlinien 86/362/EWG, 86/363/EWG und 90/642/EWG festgelegte Rückstandshöchstgehalte gemäß Artikel 21 Absatz 1( Stand)

Anhang III Vorläufige Rückstandshöchstgehalte gemäß Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 22 Absatz 1

Teil A
Vorläufige Rückstandshöchstgehalte für Wirkstoffe, für die in den Richtlinien 86/362/EWG, 86/363/EWG und 90/642/EWG keine Rückstandshöchstgehalte festgelegt wurden( Stand)

Teil B
Vorläufige Rückstandshöchstgehalte für Erzeugnisse, die nicht in Anhang I der Richtlinien 86/362/EWG, 86/363/EWG und 90/642/EWG aufgeführt sind( Stand)

Anhang IV Liste der Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln, die gemäß der Richtlinie 91/1414/EWG bewertet wurden
und für die nach Artikel 5 Absatz 1 keine Rückstandshöchstgehalte erforderlich sind ( Stand)

Anhang V Liste der Standardwerte nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b

  Seite A
  Seite B
  Seite C
  Seite D
  Seite E
  Seite F
  Seite G
  Seite H
  Seite I
  Seite J
  Seite K - Fußnoten

Anhang VII Wirkstoff-Erzeugnis-Kombinationen nach Artikel 18 Absatz 3( HTM-Stand)