Regelwerk, EU chronologisch, EU 2004

VO (EG) 725/2004
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Artikel 1 Ziele

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Gemeinsame Maßnahmen und Anwendungsbereich

Artikel 4 Übermittlung von Angaben

Artikel 5 Vereinbarungen über andere Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder gleichwertige Vorkehrungen für die Gefahrenabwehr

Artikel 6 Bereitstellung sicherheitsrelevanter Angaben vor dem Einlaufen in einen Hafen eines Mitgliedstaates

Artikel 7 Freistellungen von der Pflicht zur Bereitstellung sicherheitsrelevanter Angaben vor dem Einlaufen in einen Hafen

Artikel 8 Kontrollen zur Gefahrenabwehr in den Häfen eines Mitgliedstaats

Artikel 9 Durchführung und Kontrolle der Einhaltung

Artikel 10 Übernahme von Änderungen internationaler Instrumente

Artikel 11 Ausschussverfahren

Artikel 12 Geheimhaltung

Artikel 13 Verbreitung von Informationen

Artikel 14 Sanktionen

Artikel 15 Inkrafttreten

Anhang I Änderungen des Anhangs des internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in der jeweils geltenden Fassung

Anhang II Internationaler Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen Teil A

Anhang III