Regelwerk, EU chronologisch, EU 2004
VO(EG) 2230/2004
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Artikel 1 Von den Mitgliedstaaten benannte zuständige Organisationen
Artikel 2 Erstellung des Verzeichnisses der zuständigen Organisationen
Artikel 3 Vernetzung der Behörde mit den im Verzeichnis aufgeführten Organisationen
Artikel 4 Aufgaben, die den in dem Verzeichnis aufgeführten Organisationen übertragen werden können
Artikel 5 Finanzielle Unterstützung
Artikel 6 Harmonisierte Qualitätskriterien und Durchführungsbedingungen
Artikel 7 Kontrolle der Durchführung der Aufgaben
Artikel 8 Inkrafttreten