Regelwerk, EU chronologisch, EU 2003
VO (EG) 2032/2003
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Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Identifizierte und notifizierte alte Wirkstoffe
Artikel 4 Nicht-Aufnahme
Artikel 5 Prüfung notifizierter alter Wirkstoffe
Artikel 6 Erstellung der vollständigen Unterlagen
Artikel 7 Vorlage der vollständigen Unterlagen
Artikel 8 Beteiligung, Ersetzen oder Ausscheiden von Teilnehmern
Artikel 9 Vollständigkeitprüfung der Unterlagen
Artikel 10 Bewertung der Unterlagen durch den Bericht erstattenden Mitgliedstaat
Artikel 11 Kommissionsverfahren
Artikel 12 Zugang zu Informationen
Artikel 13 Aussetzung von Verfahren
Artikel 14 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1896/2000
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang I Alte Wirkstoffe
Anhang II In das Prüfprogramm aufgenommene notifizierte alte Wirkstoffe und Produktarten
Anhang III Identifizierte alte Wirkstoffe, für die keine Notifizierung anerkannt worden ist oder für die kein Mitgliedstaat sein Interesse bekundet hat, und alte Wirkstoffe, die notifiziert wurden, für die aber keine Unterlagen vorgelegt oder als vollständig anerkannt wurden, und für die kein Hersteller, formulierer, keine Vereinigung oder keine andere Person und kein Mitgliedstaat Interesse an der Rolle des teilnehmers bekundet hat
Anhang IV Anforderungen an die vollständigen Unterlagen und die Zusammenfassung der
Unterlagen
Anhang V Vorlage vollständiger Unterlagen für in das Prüfprogramm aufgenommene alte Wirkstoffe: Fristen und Bericht erstattende Mitgliedstaaten
Teil A Alte Wirkstoffe mit anerkannter Notifizierung in den Produktarten 8 und 14.Teil B Alte Wirkstoffe mit anerkannter Notifizierung in den Produktarten 16, 18, 19 und 21.
Teil C
Alte Wirkstoffe mit anerkannter Notifizierung in den Produktarten 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 13.Teil D
Alte Wirkstoffe mit anerkannter Notifizierung in den Produktarten 7, 9, 10, 11, 12, 15, 17, 20, 22 und 23.
Anhang VI Zuständige Behörden gemäss Artikel 5 Absatz 4
Anhang VII Alte Wirkstoffe, die nicht bis zum 28. März 2002 identifiziert wurden, jedoch bis zum 1. September 2006 in Verkehr gebracht werden dürfen