RL 2002/55/EG
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A. Feldbesichtigung
B. Saatgutprüfung
Anhang I Voraussetzungen für die Anerkennung hinsichtlich des Bestandes
A. Beta vulgaris
B. Brassica-Arten
C. Wurzelzichorie
D. Andere Arten
Anhang II Anforderungen, denen das Saatgut genügen muss
Anhang III Gewichte gemäss Artikel 25 Absatz 2
1. Höchstgewicht einer Partie
Anhang IV Etikett
A. Amtliches Etikett (Basissaatgut und Zertifiziertes Saatgut, mit Ausnahme von Kleinpackungen)
I. Vorgeschriebene AngabenII. Mindestgröße
B. Lieferantenetikett oder Aufschrift auf der Packung (Standardsaatgut und Kleinpackungen der Kategorie "Zertifiziertes Saatgut"
I. Vorgeschriebene AngabenII. Mindestgröße des Etiketts (mit Ausnahme von Kleinpackungen)
Anhang V
Etikett und Bescheinigung für noch nicht anerkanntes Saatgut, das in einem anderen Mitgliedstaat geerntet wurde
A. Für das Etikett vorgeschriebene Angaben
B. Etikettfarbe
C. Für die Bescheinigung vorgeschriebenen Angaben - Ausstellende Behörde
Teil A
Aufgehobene Richtlinie und ihre nachfolgenden Änderungen
Teil B
Liste der Fristen zur Umsetzung in innerstaatliches Recht