RL 2002/19/EG
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Kapitel I
Geltungsbereich, Zielsetzung und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Geltungsbereich und Zielsetzung
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 3 Allgemeiner Rahmen für Zugang und Zusammenschaltung
Artikel 4 Rechte und Pflichten der Unternehmen
Artikel 5 Befugnisse und Zuständigkeiten der nationalen Regulierungsbehörden in Bezug auf Zugang und Zusammenschaltung
Kapitel III
Verpflichtungen für Betreiber und Verfahren der MArktprüfung
Artikel 6 Zugangsberechtigungssysteme und andere Einrichtungen
Artikel 8 Auferlegung, Änderung oder Aufhebung von Verpflichtungen
Artikel 9 Transparenzverpfächtung
Artikel 10 Gleichbehandlungsverpfächtung
Artikel 11 Verpflichtung zur getrennten Buchführung
Artikel 12 Verpflichtungen in Bezug auf den Zugang zu bestimmten Netzeinrichtungen und deren Nutzung
Artikel 13 Verpflichtung zur Preiskontrolle und Kostenrechnung
Artikel 13a Funktionelle Trennung
Artikel 13b Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
Kapitel IV
Verfahrensvorschriften
Artikel 14 Ausschuss
Artikel 15 Informationsveröffentlichung und -zugang
Artikel 16 Notifizierung
Artikel 17 Überprüfungsverfahren
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Inkrafttreten
Artikel 20 Adressaten
Anhang I Bedingungen für den Zugang zu digitalen Fernseh- und Rundfunkdiensten, die an Zuschauer und Hörer in der Gemeinschaft ausgestrahlt werden
Teil I
Bedingungen für Zugangsberechtigungssysteme gemäß Artikel 6 Absatz 1
Teil II
Andere Einrichtungen, die im Rahmen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b) Bedingungen unterworfen werden können
Anhang II Mindestbestandteile des von gemeldeten Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht zu veröffentlichen Standardangebots für den Zugang zur Netzinfrastruktur auf Vorleistungsebene, einschließlich des gemeinsamen oder vollständig entbündelten Zugangs zum Teilnehmeranschluss an einem bestimmten Standort
A. Bedingungen für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss
B. Kollokationsdienste
C. Informationstechnische Systeme