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Regelwerk, EU 2001, Abfall - EU Bund

Entscheidung 2001/118/EG der Kommission vom 16. Januar 2001 zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG über ein Abfallverzeichnis

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 108)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 47 vom 16.02.2001 S. 1, ber. L 262 S. 38, ber. 2002 L 112 S. 47)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die "Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle", zuletzt geändert durch die Entscheidung 96/350/EG der Kommission, insbesondere auf Artikel 1 Buchstabe a),

gestützt auf die "Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle", geändert durch die Richtlinie 94/31/EG, insbesondere auf Artikel 1 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die "Entscheidung 2000/532/EG der Kommission vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle" sollte geändert werden, um die Mitteilungen der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 1 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 91/689/EWG zu berücksichtigen.

(2) Die Maßnahmen dieser Entscheidung stehen im Einklang mit dem Standpunkt des gemäß Artikel 18 der Richtlinie 75/442/EWG eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Die Entscheidung 2000/532/EG wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

- wie eingearbeitet -

2. Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Entscheidung.

Artikel 2

Diese Entscheidung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 16. Januar 2001

ANHANG

- wie eingearbeitet -

 

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