Regelwerk, Strahlenschutz

Fachkunde-RL Technik nach der RöV
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1. Einleitende Bestimmungen

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Grundsätze

1.3 Kreis der Betroffenen

2. Umfang der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz

3. Erwerb und Bescheinigung der Fachkunde

3.1 Ausbildung

3.2 Praktische Erfahrung (Sachkunde)

3.3 Kurse

3.4 Bescheinigung der Fachkunde

4. Aktualisierung der Fachkunde

4.1 Allgemeines

4.2 Aktualisierung der Fachkunde durch Kurse oder durch andere Fortbildungsmaßnahmen

4.3 Aktualisierung der Fachkunde auf andere geeignete Weise

5. Anerkennung von Kursen und anderen Fortbildungsmaßnahmen

5.1 Allgemeines

5.2 Anerkennungsvoraussetzungen für Kurse zum Erwerb der Fachkunde

5.2.1 Präsenzkurse

5.2.2 Fernkurse

5.2.3 Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereiches der RöV absolvierten Kursteilnahmen

5.3 Anerkennungsvoraussetzungen für Fortbildungsmaßnahmen zur Aktualisierung der Fachkunde

5.3.1 Kurse

5.3.2 Andere Fortbildungsmaßnahmen

5.4 Ständige Pflichten des Veranstalters

6. Kombination von Kursen bzw. Fortbildungsmaßnahmen nach dieser Richtlinie und der Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

7. Anforderungen an die Qualifikation von behördlich bestimmten Sachverständigen

7.1 Anforderungen an die Ausbildung, die Fachkunde im Strahlenschutz und die Einweisung von Sachverständigen

7.1.1 Ausbildung

7.1.2 Fachkunde im Strahlenschutz (Berufserfahrung und Eignung)

7.1.3 Einweisung in die Sachverständigentätigkeit

7.2 Anforderungen an den Erhalt der Bestimmung

8. Übergangsregelungen

8.1 Fortgeltung der Fachkunde

8.2 Hinweise zum Übergang der Fachkundegruppen

8.3 Fachkunde von Sachverständigen

Anlage A Einteilung der Fachkundegruppen und Zuordnung von Modulen, die im Rahmen von Kursen durchzuführen sind

Erläuterungen zur Anlage a der Richtlinie

Anlage B Module zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde

Anlage C Darstellung der Kombinationsmöglichkeiten von Modulen als Beitrag zum Erwerb der Fachkunde

Anlage E Lehrinhalte der Module

Anlage F Mindestzeiten (in Monaten) für den Erwerb der praktischen Erfahrung in Abhängigkeit von der Fachkundegruppe und dem Ausbildungsabschluss

Anlage G1 Muster für eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs als Beitrag zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung

Anlage G2 Muster für eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung

Anlage H Muster für eine Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz

Anlage I Muster für eine Bescheinigung über den Erwerb der praktischen Erfahrung

Anlage J Arbeitspunkte zur Prüfungsdurchführung

1. Zweck der Prüfung

2. Inhalt der Prüfung

3. Durchführung der Prüfung

4. Bewertung der Prüfung

5. Prüfungsordnung

A Medizinische und zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen

B Nichtmedizinische Röntgeneinrichtungen

Anlage K Anzahl der für die Bestimmung zum Sachverständigen und deren Erhalt notwendigen Prüfungen

Anlage L