Regelwerk, Strahlenschutz

Richtlinienmodul zur StrlSchV
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1 Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für den Medizinphysik-Experten

2 Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz

2.1 Geeignete Ausbildung

2.2 Praktische Erfahrung - Sachkunde

2.3 Kurse zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz

2.3.1 Grundkurs im Strahlenschutz

2.3.2 Spezialkurse im Strahlenschutz

3 Sachkundedauer für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz

3.1 Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für ein einzelnes Anwendungsgebiet

3.2 Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für weitere Anwendungsgebiete

3.3 Paralleler Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für mehrere Anwendungsgebiete

3.4 Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für eingeschränkte Anwendungsgebiete

3.5 Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Partikeltherapie

4 Bereits begonnener Fachkundeerwerb

Anlage 1 Erforderlicher Wissensstand für Medizinphysik-Experten

Anlage 2 Anforderungen an den Sachkundeerwerb

Anlage 2.1 Anforderungen an den Sachkundeerwerb in der Strahlentherapie (Teletherapie, Röntgentherapie und Brachytherapie)

Anlage 2.2 Zusätzliche Anforderungen an den Sachkundeerwerb in der Partikeltherapie

Anlage 2.3 Anforderungen an den Sachkundeerwerb in der Nuklearmedizin

Anlage 2.4 Anforderungen an den Sachkundeerwerb in der Röntgendiagnostik

Anlage 4 Spezialkurse im Strahlenschutz

Anlage 5