Regelwerk, Strahlenschutz

Strahlenschutz
in der Medizin

- Inhalt -

1 Sachlicher Geltungsbereich

2 Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten

3 Genehmigungsvoraussetzungen

3.1 Personelle Voraussetzungen

3.1.1 Strahlenschutzverantwortliche und Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten

3.1.1.1 Ärzte mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz

3.1.1.2 Ärzte ohne die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

3.1.1.3 Medizinphysik-Experten

3.1.2 Vertretung der Strahlenschutzverantwortlichen mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz oder der Strahlenschutzbeauftragten

3.1.3 Technische Mitwirkung

3.1.4 Sonst tätige Personen

3.1.5 Fachkunde

3.1.5.1 Sachkunde

3.1.5.2 Kurse im Strahlenschutz

3.1.6 Erwerb, Geltungsdauer und Geltungsbereich der Fachkunde

3.2 Helfende Personen

3.3 Allgemeine Voraussetzungen zum Strahlenschutz

3.3.1 Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Abluft

3.3.2 Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser

3.4 Strahlenschutzvorrichtungen

3.4.1 Bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen

3.4.2 Sonstige Strahlenschutzvorrichtungen

3.4.3 Messgeräte für Strahlenschutzmessungen

3.5 Erforderliche Unterlagen für die Genehmigung

3.6 Anmeldung bei der ärztlichen Stelle

3.7 Wesentliche Änderungen

4 Schutz beruflich strahlenexponierter Personen

4.1 Physikalische Strahlenschutzkontrolle und Grenzwerte der Strahlenexposition

4.2 Aufzeichnungen

4.3 Strahlenschutzanweisung

4.4 Unterweisung vor Beginn und während der Tätigkeit

4.4.1 Berufliche Tätigkeit

4.4.2 Sonstige Personen im Kontrollbereich

4.4.3 Schutz von Ungeborenen, Kindern und Säuglingen

4.5 Arbeitsmedizinische Vorsorge

5 Schutz des Patienten

5.1 Grundsätze des Strahlenschutzes

5.1.1 Allgemeines

5.1.2 Untersuchung mit offenen radioaktiven Stoffen

5.1.3 Behandlung mit offenen radioaktiven Stoffen

5.1.4 Untersuchung mit umschlossenen radioaktiven Stoffen

5.1.5 Strahlenbehandlung (Teletherapie, Brachytherapie)

5.2 Aufzeichnungspflicht

5.2.1 Anwendung offener oder umschlossener radioaktiver Stoffe zur Untersuchung

5.2.2 Anwendung offener radioaktiver Stoffe zur Behandlung

5.2.3 Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe zur interstitiellen, endovaskulären und intrakavitären Behandlung sowie zur Kontakttherapie und zur Implantation

5.2.4 Behandlung mit Beschleunigern, Gammabestrahlungs- und Brachytherapievorrichtungen

6 Untersuchung und Behandlung mit offenen radioaktiven Stoffen

6.1 Qualitätssicherung bei der Untersuchung mit offenen radioaktiven Stoffen

6.1.1 Vorbemerkungen

6.1.2 Indikationsstellung, Durchführung und Interpretation der nuklearmedizinischen Untersuchung

6.1.3 Qualitätssicherung der Untersuchungsgeräte

6.1.3.1 Gammakamera

6.1.3.2 Positronen-Emissions-Tomographie (PET)

6.1.3.3 Sonden-Messplätze

6.1.3.4 Aktivimeter

6.2 Qualitätssicherung bei Transmissionsmessungen

6.3 Qualitätssicherung bei der Behandlung mit offenen radioaktiven Stoffen

6.3.1 Indikationsstellung

6.3.2 Behandlungsplanung

6.3.3 Behandlungskontrolle

6.3.4 Überprüfung des Behandlungserfolges

6.3.5 Aufzeichnungen

6.4 Qualitätssicherung bei der Anwendung radioaktiver Arzneimittel

6.5 Sicherheitsanforderungen bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe

6.6 Organisatorische Maßnahmen zum Strahlenschutz bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe

6.6.1 Allgemeine Maßnahmen

6.6.2 Stationäre Aufnahme

6.6.3 Ambulante Behandlungen

6.7 Überwachung und Schutzmaßnahmen bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe

6.8 Buchführung und Mitteilung

7 Strahlenbehandlung (Teletherapie und Brachytherapie)

7.1 Qualitätssicherung

7.1.1 Vorbemerkungen

7.1.2 Zustands- und Konstanzprüfung

7.1.3 Bestrahlungsplanung

7.1.3.1 Medizinische Aspekte

7.1.3.2 Physikalische Aspekte

7.1.3.3 Lokalisation

7.1.3.4 Therapieplanungssysteme

7.1.4 Überprüfung des Behandlungserfolges

7.1.5 Aufzeichnungen

7.2 Teletherapie

7.2.1 organisatorische Aspekte

7.2.2 Beschleuniger

7.2.3 Gammabestrahlungsvorrichtungen

7.2.4 Patientenpositionierung

7.2.5 Mechanische und optische Hilfsmittel zur Patientenpositionierung

7.2.6 Feldkontrollaufnahmen

7.2.7 Räumliche Voraussetzungen

7.2.8 Technische Anforderungen

7.2.9 Wartung, Reparatur und Überprüfung

7.3 Brachytherapie

7.3.1 Afterloadingvorrichtungen

7.3.1.1 Medizinische Aspekte

7.3.1.2 Physikalische Aspekte

7.3.1.3 Organisatorische Aspekte

7.3.2 Strahler zur zeitweiligen oder dauerhaften Anwendung beim Patienten

7.3.2.1 Medizinische Aspekte

7.3.2.2 Physikalische Aspekte

7.3.2.3 Organisatorische Aspekte

7.3.3 Endovaskuläre Strahlentherapie

7.3.4 Anwendungsbeschränkungen für Radium-226-Strahler

8 Ärztliche Stellen

8.1 Qualitätskontrolle

8.2 Bestimmung und Aufgaben der ärztlichen Stellen

8.3 Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen

9 Freigabe, Rückgabe, Abgabe und Ablieferung radioaktiver Stoffe

9.1 Freigabe

9.2 Rückgabe

9.3 Abgabe

9.4 Ablieferung

10 Entlassung von Patienten nach der Behandlung mit offenen radioaktiven Stoffen oder mit im Körper verbleibenden Strahlern

11 Transport, Sektion und Bestattung von Leichen, die radioaktive Stoffe enthalten

11.1 Transport und Bestattung von Leichen

11.2 Sektion von Leichen

Anlage A1 Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte

A1 1 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

A1 2 Erforderliche Fachkunde auf dem entsprechenden Anwendungsgebiet

Anlage A2 Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten und sonstige Strahlenschutzbeauftragte

A2 1 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

A2 2 Erforderliche Fachkunde für Medizinphysik-Experten

Anlage A3 Lehrinhalte der Kurse und der Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz

A3 1 Lehrinhalte der Kurse im Strahlenschutz für Ärzte, die entsprechend Anlage A1 tätig werden

A3 2 Lehrinhalte der Kurse im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten

A3 3 Aktualisierungskurs zur Fachkunde im Strahlenschutz für Tätigkeiten der technischen Mitwirkung nach Nummer 3.1.3 a) und b)

A3 4 Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärzte nach Nummer 3.1.1.2 und Personen nach Nummer 3.1.3 Buchstabe c) und d)

Anlage A4 Zeugnisse über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz für Ärzte

Anlage A5 Zeugnisse über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten und weitere Strahlenschutzbeauftragte

Anlage A6 Inhalt der Unterweisung vor Beginn und während der Tätigkeit in Strahlenschutzbereichen

A6 1 Unterweisung nach § 38 StrlSchV

A6 2 Beispiele für Themen bei der Erst- und Wiederholungsunterweisung:

Anlage A7 Muster für eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs im Strahlenschutz in der Medizin

Anlage A8 Muster für eine Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz

Anlage A9 Ausstattung der Einrichtungen und Qualitätssicherung

Anlage A10 Ausstattung für den Betrieb von Afterloadingvorrichtungen

Anlage A11 Mindestumfang der betriebsinternen technischen Überwachung zur Qualitätssicherung von Beschleunigern,Gammabestrahlungsvorrichtungen, Brachytherapievorrichtungen, Strahlern und Anlagen zur Erzeugung anderer in der Heilkunde angewendeter Strahlung

Anlage A12a Muster für die Information des Patienten nach der Untersuchung mit offenen radioaktiven Stoffen .

Anlage A12b Muster für die Information des Patienten nach der Behandlung mit offenen radioaktiven Stoffen

Anlage A13 Merkblatt für Patienten nach Behandlung mit offenen radioaktiven Stoffen

Anlage A14 Empfehlungen zum Verhalten des Patienten nach Therapie mit radioaktivem Iod

Anlage A15 Muster für ein Begleitpapier nach Applikation umschlossener radioaktiver Stoffe (Strahler)

Anlage A16 Muster für die Information des Patienten nach Behandlung mit ionisierender Strahlung

Anlagen B Regelwerke und weitere Informationen