Regelwerk, Strahlenschutz

REI

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Glossar
I Anwendungsbereich und Regelungsinhalt
1 Anwendungsbereich
2 Inhalt der Richtlinie
II Allgemeiner Teil - Zielsetzung
III Allgemeiner Teil - Anforderungen
1 Grundsätze
1.1 Emissionsüberwachung
1.2 Immissionsüberwachung
1.2.1 Nachweisgrenzen
1.2.2 Messbereiche
2 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse
2.1 Ausbreitung radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre
2.2 Ausbreitung radioaktiver Stoffe über den Wasserpfad
2.3 Beendigung des Erfassungszeitraums
3 Überwachung vor Inbetriebnahme
3.1 Emission
3.2 Immission
4 Überwachung im bestimmungsgemäßen Betrieb
4.1 Emission
4.2 Immission
5 Überwachung während der Stilllegung, des sicheren Einschlusses und des Abbaus
5.1 Emission
5.2 Immission
6 Überwachung im Störfall/Notfall
6.1 Emission
6.2 Immission
6.2.1 Grundsätze der Messstrategie
6.2.2 Messstrategie für den Strahlenschutzverantwortlichen
6.2.3 Messstrategie für die unabhängigen Messstellen
6.2.4 Messstrategie für andere Institutionen
7 Messprogramme
7.1 Emission
7.2 Immission
7.2.1 Abgrenzung der Messprogramme für Strahlenschutzverantwortlichen und unabhängige Messstellen
7.2.2 Zu überwachende Expositionspfade
7.2.3 Zu überwachende Umweltbereiche
7.2.4 Zu überwachende Radionuklide
7.2.5 Probenentnahme-, Analyse- und Messverfahren
7.2.6 Probenentnahme- und Messorte
7.2.7 Probenentnahme- und Messfrequenz
8 Qualitätsmanagement und -sicherung
8.1 Emission
8.2 Immission
9 Datenübermittlung zu Dokumentations- und Berichterstattungszwecken
9.1 Dokumentation
9.1.1 Vor Inbetriebnahme/Bestimmungsgemäßer Betrieb/Stilllegung/sicherer Einschluss/Abbau
9.1.2 Störfall/Notfall
9.1.3 Qualitätssichernde Maßnahmen
9.2 Berichterstattung
9.2.1 Vor Inbetriebnahme/Bestimmungsgemäßer Betrieb/Stilllegung/sicherer Einschluss/Abbau
9.2.2 Störfall/Notfall
Anlage 1 Vorgaben für die Berichte über Ergebnisse aus der Emissionsüberwachung
1. Quartalsberichte
2. Jahresbericht
3. Hinweise für Quartals- und Jahresberichte:
Anlage 2 Vorgaben für die Berichte über Ergebnisse aus der Immissionsüberwachung
1. Quartalsberichte
2. Jahresberichte
3. Hinweise für Quartals- und Jahresberichte
Anhang A (REI): Kernkraftwerke
A.1 Grundsätze der Überwachung von Kernkraftwerken
A.1.1 Emission
A.1.1.1 Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mAit Luft
A.1.1.2 Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser
A.1.1.3 Kontrolle der Eigenüberwachung des Strahlenschutzverantwortlichen
A.1.2 Immission
A.1.2.1 Nachweisgrenzen bei Messungen vor Inbetriebnahme, im bestimmungsgemäßen Betrieb, während der Stilllegung, des sicheren Einschlusses und des Abbaus
A.1.2.2 Nachweisgrenzen bei Messungen im Störfall/ Notfall
A.2 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse
A.2.1 Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre
A.2.2 Ausbreitung radioaktiver Stoffe über den Wasserpfad
A.2.3 Beendigung des Erfassungszeitraums
A.3 Überwachung vor Inbetriebnahme
A.3.1 Emission
A.3.2 Immission
A.4 Überwachung im bestimmungsgemäßen Betrieb
A.4.1 Emission
A.4.1.1 Fortluft
A.4.1.2 Abwasser
A.4.2 Immission
A.4.2.1 Messprogramm des Strahlenschutzverantwortlichen
A.4.2.2 Messprogramm unabhängiger Messstellen
A.5 Überwachung während der Stilllegung, des sicheren Einschlusses und des Abbaus
A.5.1 Emission
A.5.2 Immission
A.6 Überwachung im Störfall/Notfall
A.6.1 Emission
A.6.1.1 Fortluft
A.6.1.2 Abwasser
A.6.2 Immission
A.6.2.1 Messprogramm des Strahlenschutzverantwortlichen
A.6.2.2 Messprogramm unabhängiger Messstellen
A.7 Qualitätssicherung
A.8 Dokumentation und Berichterstattung
Tabelle A.1: Messprogramme des Strahlenschutzverantwortlichen zur Überwachung der Umgebung vor Inbetriebnahme, im bestimmungsgemäßen Betrieb, während der Stilllegung, des sicheren Einschlusses und des Abbaus eines Kernkraftwerkes
Tabelle A.2: Messprogramm der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung vor Inbetriebnahme, im bestimmungsgemäßen Betrieb, während der Stillegung, des sicheren Einschlusses und des Abbaus eines Kernkraftwerkes
Tabelle A.3: Messprogramm des Strahlenschutzverantwortlichen zur Überwachung der Umgebung eines Kernkraftwerkes im Störfall/Notfall
Tabelle A.4: Messprogramm der Unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung eines Kernkraftwerkes im Störfall/Notfall
Abbildung A.1 Schematische Darstellung der Überwachungsgebiete für Kernkraftwerke in allen Betriebszuständen.
Anhang B (REI): Brennelementfabriken
B.1 Grundsätze der Überwachung von Brennelementfabriken
B.1.1 Emission
B.1.1.1 Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft
B.1.1.2 Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser
B.1.1.3 Kontrolle der Eigenüberwachung des Strahlenschutzverantwortlichen
B.1.2 Immission
B.1.2.1 Nachweisgrenzen bei Messungen im bestimmungsgemäßen Betrieb, während der Stilllegung und des Abbaus
B.1.2.2 Nachweisgrenzen bei Messungen im Störfall/ Notfall
B.2 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse
B.2.1 Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre
B.2.2 Ausbreitung radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser
B.2.3 Beendigung des Erfassungszeitraums
B.3 Überwachung vor Inbetriebnahme
B.3.1 Emission
B.3.2 Immission
B.4 Überwachung im bestimmungsgemäßen Betrieb
B.4.1 Emission
B.4.1.1 Fortluft
B.4.1.2 Abwasser
B.4.2 Immission
B.4.2.1 Messprogramm des Strahlenschutzverantwortlichen
B.4.2.2 Messprogramm unabhängiger Messstellen
B.5 Überwachung während der Stilllegung und des Abbaus
B.5.1 Emission
B.5.2 Immission
B.6 Überwachung im Störfall/Notfall
B.6.1 Emission
B.6.2 Immission
B.6.2.1 Messprogramm des Strahlenschutzverantwortlichen
B.6.2.2 Messprogramm unabhängiger Messstellen
B.7 Qualitätssicherung
B.8 Dokumentation und Berichterstattung
Tabelle B.1: Maßnahmen des Strahlenschutzverantwortlichen zur Überwachung der Umgebung vor Inbetriebnahme und im bestimmungsgemäßen Betrieb einer Brennelementfabrik
Tabelle B.2: Maßnahmen der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung vor Inbetriebnahme und im bestimmungsgemäßen Betrieb einer Brennelementfabrik
Tabelle B.3 Maßnahmen des Strahlenschutzverantwortlichen zur Überwachung der Umgebung einer Brennelementfabrik im Störfall/Notfall
Tabelle B.4: Maßnahmen der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung einer Brennelementfabrik im Störfall/Notfall
Tabelle B.5: Bei der Bilanzierung zu berücksichtigende Alphastrahler
Tabelle B.6: Bei der Bilanzierung zu berücksichtigende Betastrahler
Tabelle B.7: Bei der Bilanzierung zu berücksichtigende Gammastrahler
Tabelle B.8: Nachweisgrenzen der Messanordnungen (Fortluft)
Tabelle B.9: Nachweisgrenzen der Messanordnungen (Abwasser)
Tabelle B.10: Nachweisgrenzen bei Immissionsmessungen (Alphastrahler)
Tabelle B.11: Berichtsbogen über die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft
Tabelle B.12: Berichtsbogen über die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser
Abbildung B.1: Schematische Darstellung der Gebiete für Messungen des Strahlenschutzverantwortlichen und der unschutzverantwortlichen und der unabhängigen Messstellen zur Überwachung im Störfall/Notfall in der Umgebung von Brennelementfabriken
Anhang C (REI): Brennelementzwischenlager, Endlager für radioaktive Abfälle
C.1 Teil C.1: Brennelementzwischenlager mit Luftkühlung (Trockenlager)
C.1.1 Grundsätze der Überwachung von Brennelementzwischenlagern mit Luftkühlung (Trockenlager)
C.1.1.1 Emission
C.1.1.2 Immission
C.1.2 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse
C.1.2.1 Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre
C.1.2.2 Ausbreitung radioaktiver Stoffe über den Wasserpfad
C.1.2.3 Beendigung des Erfassungszeitraums
C.1.3 Überwachung vor Inbetriebnahme
C.1.3.1 Emission
C.1.3.2 Immission
C.1.4 Überwachung im bestimmungsgemäßen Betrieb
C.1.4.1 Emission
C.1.4.2 Immission
C.1.5 Überwachung während der Stilllegung und des Abbaus
C.1.5.1 Emission
C.1.5.2 Immission
C.1.6 Überwachung im Störfall/Notfall
C.1.6.1 Emission
C.1.6.2 Immission
C.1.7 Qualitätssicherung
C.1.8 Dokumentation und Berichterstattung
Tabelle C.1.1: Messprogramm des Strahlenschutzverantwortlichen zur Überwachung der Umgebung eines Brennelementzwischenlagers (Trockenlager) im bestimmungsgemäßen Aufbewahrungsbetrieb
Tabelle C.1.2: Messprogramm der Aufbewahrungsbetrieb unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung eines Brennelementzwischenlagers (Trockenlager) im bestimmungsgemäßen
Tabelle C.1.3: Messprogramm des Strahlenschutzverantwortlichen zur Überwachung eines Brennelementzwischenlagers (Trockenlager) vor der Inbetriebnahme und im Störfall/Notfall
Tabelle C.1.4: Messprogramm der Notfall unabhängigen Messstellen zur Überwachung eines Brennelementzwischenlagers (Trockenlager) vor der Inbetriebnahme und im Störfall/Notfall
Abbildung C.1.1: Schematische Darstellung der Überwachungsgebiete für Messungen des Strahlenschutzverantwortlichen und der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung von Trockenlagern im Störfall/Notfall.
C.2 Teil C.2: Endlager für radioaktive Abfälle
C.2.1 Grundsätze der Überwachung von Endlagern für radioaktive Abfälle (Endlager-Bergwerke)
C.2.1.1 Emission
C.2.1.2 Immission
C.2.2 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse
C.2.2.1 Ausbreitung radioaktiver Stoffe in der Atmosphäre
C.2.2.2 Ausbreitung radioaktiver Stoffe über den Wasserpfad
C.2.2.3 Beendigung des Erfassungszeitraums
C.2.3 Überwachung vor Inbetriebnahme
C.2.3.1 Emission
C.2.3.2 Immission
C.2.4 Überwachung im bestimmungsgemäßen Betrieb
C.2.4.1 Emission
C.2.4.2 Immission
C.2.5 Überwachung während der Stilllegung und des Abschlusses des Endlagers bis zum langzeitsicheren Verschluss
C.2.5.1 Emission
C.2.5.2 Immission
C.2.6 Überwachung im Störfall/Notfall
C.2.6.1 Emission
C.2.6.2 Immission
C.2.7 Qualitätssicherung
C.2.8 Dokumentation und Berichterstattung
Tabelle C.2.1: Messprogramm des Strahlenschutzverantwortlichen zur Überwachung der Umgebung vor Inbetriebnahme und im bestimmungsgemäßen Betrieb eines Endlagers
Tabelle C.2.2: Messprogramm der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung vor Inbetriebnahme und im bestimmungsgemäßen Betrieb eines Endlagers
Tabelle C.2.3: Messprogramm des Strahlenschutzverantwortlichen zur Überwachung der Umgebung eines Endlagers im Störfall/Notfall
Tabelle C.2.4: Messprogramm der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung eines Endlagers im Störfall/Notfall
Tabelle C.2.5: Bei der Bilanzierung zu berücksichtigende Alphastrahler, an Schwebstoffen gebunden oder im Abwasser vorhanden (T1/2 > 200d)
Tabelle C.2.6: Bei der Bilanzierung zu berücksichtigende Betastrahler, an Schwebstoffen gebunden oder im Abwasser vorhanden (T1/2 > 200d)
Tabelle C.2.7: Bei der Bilanzierung zu berücksichtigende Gammastrahler, an Schwebstoffen gebunden oder im Abwasser vorhanden (T1/2 > 200 d),
Tabelle C.2.8: Nachweisgrenzen der Messanordnungen (Abwetter/Fortluft)
Tabelle C.2.9: Nachweisgrenzen der Messanordnungen (Abwasser)
Tabelle C.2.10: Berichtsbogen über die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Abwetter bzw. Fortluft
Tabelle C.2.11: Berichtsbogen über die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Wasser
Abbildung C.2.1: Schematische Darstellung der Gebiete für Messungen des Strahlenschutzverantwortlichen und der unabhängigen Messstellen zur Überwachung der Umgebung von Endlagern im Störfall/Notfall
Anhang D Zur "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen"
D.1 Grundsätze der Überwachung von Sonderfällen
D.1.1 Emission
D.1.2 Immission