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Strahlenschutz

Radiologische Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden

Vom 19. September 2014
(BAnz AT 18.11.2014 B5)



Siehe FN *

Archiv 1999, 2008

Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 268. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 13./14. Februar 2014 RS 112 - 17027/2

Vorwort zur überarbeiteten Fassung

Bei der vorausgegangenen Fassung der Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden von 2009 handelte es sich um eine redaktionelle Überarbeitung der gleichnamigen Veröffentlichung aus dem Jahr 1999. Im Zuge dieser eher formalen Anpassung hatte die SSK eine weitergehende Überprüfung dahingehend angeregt, ob neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und internationale Weiterentwicklungen eine inhaltliche Überarbeitung erfordern. Daraufhin wurde das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit dieser Prüfung und der Erstellung einer Entwurfsfassung beauftragt. Nach dieser Vorarbeit wurde die SSK in 2009 durch das BMU gebeten, ausgehend von dieser im BfS erstellten Entwurfsfassung die Prüfung und Überarbeitung zu vertiefen. Dabei waren insbesondere die neuen grundlegenden Empfehlungen zum Strahlenschutz der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP), die 2007 als ICRP 103 publiziert worden waren, darauf basierende Konkretisierungen für die Praxis sowie auch weitere internationale Entwicklungen des radiologischen Notfallschutzes einzubeziehen. Hierzu zählen mehrere weitere Empfehlungen der ICRP, die ausgehend von den grundlegenden Empfehlungen der ICRP 103 ausführlichere Vorschläge für die praktische Umsetzung beinhalten, weiterhin die von der International Atomic Energy Agency (IAEA) koordinierte Überarbeitung und 2011 als Interimsfassung publizierten "Basic Safety Standards" auf dem Gebiet des Strahlenschutzes und der Sicherheit von Strahlungsquellen. Auch die Entwicklung der neuen Euratom-Richtlinie zum Strahlenschutz ist in Betracht gezogen worden. Diese ist jedoch abschließend erst im Januar 2014 veröffentlicht worden. Die in den kommenden vier Jahren zu leistende Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Strahlenschutzrecht kann ein Anlass werden für konzeptionelle Weiterentwicklungen oder Konkretisierungen dieser Radiologischen Grundlagen.

Auch der Reaktorunfall in Fukushima, Japan, gab Anlass, dass sowohl national und international dessen Krisenbewältigung und die damit verbundenen radiologischen Konsequenzen eingehend analysiert worden sind. Beide Gesichtspunkte sind im Hinblick auf naheliegende Berücksichtigung bei der Überarbeitung der Radiologischen Grundlagen einbezogen worden.

1 Einführung

1.1 Grundlage und Zweckbestimmung

Deutsche Kernkraftwerke verfügen über Sicherheitseinrichtungen sowie vorgeplante Maßnahmen, die das Eintreten eines kerntechnischen Unfalls mit relevanten radiologischen Auswirkungen in der Umgebung praktisch ausschließen sollen. Zu einem solchen Ereignisablauf könnte es nur dann kommen, wenn die vorhandenen, mehrfach gestaffelten Sicherheitsmaßnahmen nicht greifen sollten und die zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung schwerer Kernschäden und zur Eindämmung ihrer radiologischen Folgen nicht erfolgreich wären. Für diesen Fall werden Notfallschutzplanungen für die Umgebung von Kernkraftwerken erarbeitet.

Bei einer drohenden, stattfindenden oder bereits abgeschlossenen Freisetzung von Radionukliden nach Eintritt eines kerntechnischen Unfalls oder Freisetzungen durch andere Unfälle oder böswillige Handlungen können Maßnahmen des Katastrophenschutzes und der Strahlenschutzvorsorge erforderlich werden. Beide typen von Maßnahmen werden unter dem Begriff Notfallschutzmaßnahmen zusammengefasst. Ihr gemeinsames Ziel ist es, die Strahlenexposition des Menschen zu reduzieren, um schwerwiegende deterministische Effekte zu vermeiden und stochastische Effekte auf der Grundlage der Verhältnismäßigkeit zu minimieren.

Grundlage von Maßnahmen des Katastrophenschutzes sind die entsprechenden Gesetze der Länder. Bei kerntechnischen Unfällen erfolgt die Planung und Durchführung derartiger Maßnahmen in Anlehnung an die " Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" (BMU 2008a). Der Vollzug des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (BMU 2008b) wird durch die Länder in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt, soweit nicht (z.B. im Bereich großräumiger Überwachung der Umweltradioaktivität) bundeseigene Verwaltungsbehörden tätig werden.

Unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit sind die gesicherten Erkenntnisse des Strahlenschutzes sowie die nationalen, europäischen und internationalen Erfahrungen und Empfehlungen auf dem Gebiet des Notfallschutzes eine wesentliche Grundlage der Planung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor unfallbedingter oder durch böswillige Handlungen verursachter Strahlenexposition in Deutschland. Die vorliegenden "Radiologischen Grundlagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden", im folgenden Text kurz "Radiologische Grundlagen" genannt, ersetzen die Fassung aus dem Jahre 2008 (SSK 2008a). Die Radiologischen Grundlagen richten sich an die mit der Planung von Maßnahmen des Notfallschutzes befassten Stellen.

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