Regelwerk, Strahlenschutz

Hinzuziehung eines Medizinphysik-Experten
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1 Einleitung

2 Empfehlungen

Tabelle 1: Grad der Hinzuziehung eines Medizinphysik-Experten bei medizinisch-radiologischen Tätigkeiten gemäß Artikel 58 Buchstabe d Euratom 2014
Tabelle 2a: Allgemeine Aufgaben eines Medizinphysik-Experten im Rahmen der Umsetzung der Euratom 2014
Tabelle 2b: Zusätzliche Aufgaben eines Medizinphysik-Experten in der Röntgendiagnostik und in der interventionellen Radiologie im Rahmen der Umsetzung der Euratom 2014
Tabelle 2c: Zusätzliche Aufgaben eines Medizinphysik-Experten bei der Behandlung mit Röntgenstrahlen im Rahmen der Umsetzung der Euratom 2014
Tabelle 2d: Zusätzliche Aufgaben eines Medizinphysik-Experten in der nuklearmedizinischen Diagnostik im Rahmen der Umsetzung der Euratom 2014

3 Begründung

3.1 Anwendungen von Röntgenstrahlung
3.1.1 Computertomographie (CT)
3.1.2 Interventionelle fluoroskopische Verfahren

Tabelle 3: Aktuelle durchleuchtungsgestützte Interventionen mit hohen Patientendosen (modifiziert nach [SSK 2007])

3.1.3 Röntgentherapie

3.2 Nuklearmedizinische Diagnostik

3.3 Begründung für eine Bestellung des Medizinphysik-Experten zum Strahlenschutzbeauftragten

3.4 Qualifikationsvoraussetzungen für den Medizinphysik-Experten in der Röntgendiagnostik

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