Regelwerk, Strahlenschutz

(AVVANoPl)
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1 Zweck, Anwendungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften
1.1 Zweck
1.2 Anwendungsbereich
1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften, Begriffsbestimmungen
2 Das Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder
3 Der radiologische Notfall
3.1 Konkretisierung des Notfallbegriffs
Tab. 3.1 Hinreichende Kriterien für das Vorliegen eines Notfalls
Tab. 3.2 Kriterien, bei deren Erfüllung in der Regel von einem Notfall auszugehen ist
3.2 Verfahren zur Prüfung, ob ein Notfall vorliegt
Abb. 3.1 Prüfung, ob ein Notfall vorliegt
Tab. 3.3 Anzeichen für eine mögliche radiologische Gefährdung
3.3 Referenzszenarien
Tab. 3.4 Referenzszenarien
3.4 Notfalleinstufung
3.4.1 Konkretisierung der Begriffe für die Notfalleinstufung
Abb. 3.2 Mögliche Notfälle mit örtlich begrenztem betroffenem Gebiet
Abb. 3.3 Mögliche Notfälle mit nicht örtlich begrenztem betroffenem Gebiet
3.4.2 Zweck und rechtliche Bedeutung der Notfalleinstufung nach dem Auswirkungsbereich
3.4.3 Vorläufige Notfalleinstufung anhand der Referenzszenarien
Abb. 3.4 Orientierungshilfe für die Zuordnung eines Notfalls zu einem der Referenzszenarien
3.4.4 Bewertung der radiologischen Lage, Zuständigkeiten und Zuständigkeitswechsel bei überregionalen Notfällen
Abb. 3.5 Herabstufung eines überregionalen Notfalls zu einem regionalen Notfall
Abb. 3.6 Herabstufung eines überregionalen Notfalls zu einem lokalen Notfall
3.4.5 Bewertung der radiologischen Lage, Zuständigkeiten und Zuständigkeitswechsel bei regionalen Notfällen
Abb. 3.7 Hochstufung eines regionalen Notfalls
Abb. 3.8 Herabstufung eines regionalen Notfalls
3.4.6 Bewertung der radiologischen Lage, Zuständigkeiten und Zuständigkeitswechsel bei lokalen Notfällen
3.4.7 Bewertung der radiologischen Lage bei Notfällen, die im Wesentlichen nur das Ausland betreffen
3.5 Notfallphasen
Abb. 3.10 Graphische Darstellung der Notfallphasen
Tab. 3.5 Phasen eines Notfalls
3.6 Gebiete und Bereiche im Zusammenhang mit Notfällen
Abb. 3.11 Bereiche und Gebiete im Zusammenhang mit Notfällen
3.6.1 Der Gefahrenbereich
3.6.2 Das Gefahrengebiet
3.6.3 Gebiete, in denen radiologische Kriterien für Maßnahmen aus weiteren Sachbereichen erfüllt sind oder erfüllt sein können
3.6.4 Das betroffene Gebiet
3.6.5 Klassifizierung des betroffenen Gebiets anhand der verbleibenden effektiven Dosis
Tab. 3.6 Klassifizierung der betroffenen Gebiete anhand der notfallbedingten verbleibenden effektiven Dosis
3.7 Voraussetzungen für die Beendigung eines Notfalls
Abb. 3.12 Prüfung, ob Notfall noch vorliegt
3.7.1 Fall 1 - Ende ohne Überführung in eine nach einem Notfall bestehende Expositionssituation:
3.7.2 Fall 2 - Ende durch Überführung in eine nach einem Notfall bestehende Expositionssituation:
4 Optimierte Schutzstrategien
4.1 Radiologische Schutzziele
4.2 Allgemeines und Übersicht über wesentliche Elemente der Schutzstrategien
4.3 Optimierte Schutzstrategien für einen überregionalen oder einen regionalen Notfall
4.3.1 Übersicht
Abb. 4.1 Übersichtsschema der optimierten Schutzstrategien für überregionale und regionale Notfälle Bilderläuterung
4.3.1.1 Einstieg in den Ablauf der Schutzstrategie für einen überregionalen oder einen regionalen Notfall
4.3.1.2 Bewertung der radiologischen Lage (e)
4.3.1.3 Reflexhandlungen ohne RLB (i)
4.3.1.5 Mess- und Probenahmeprogramme (k)
4.3.1.6 Alarmierung weiterer Stellen (l)
4.3.1.7 Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen (m)
4.3.1.8 Empfehlungen an die Wirtschaft, Berufsgruppen und öffentliche Einrichtungen (n)
4.3.1.9 Internationale Hilfeersuche (o)
4.3.1.10 Entscheidungen über die Durchführung, Anpassung oder Aufhebung von Schutzmaßnahmen (p)
4.3.1.11 Überprüfung und Anpassung der Schutzstrategie (q)
4.3.1.12 Ausstieg aus der Schutzstrategie für einen überregionalen oder einen regionalen Notfall (r)
4.3.1.13 Informationsaustausch, Zusammenarbeit und Koordinierung
4.3.2 Bewertung der radiologischen Lage in den verschiedenen Notfallphasen bei überregionalen und regionalen Notfällen
4.3.2.1 Vorfreisetzungsphase (Phase A):
Abb. 4.2 Wiederkehrende Bewertung der radiologischen Lage in der Vorfreisetzungsphase
4.3.2.2 Freisetzungsphase (Phase B):
4.3.2.3 Nachfreisetzungsphase (Phasen C und D):
4.3.3 Überprüfung und Anpassung der Schutzstrategie und der Schutzmaßnahmen bei einem überregionalen oder einem regionalen Notfall
4.3.3.1 Allgemeines
4.3.3.2 Anpassung oder Ergänzung der im Voraus festgelegten radiologischen Kriterien
4.3.3.3 Anpassung oder Ergänzung der im Voraus festgelegten weiteren Elemente der optimierten Schutzstrategie
4.3.3.4 Anpassung oder Ergänzung der optimierten Schutzstrategie durch unmittelbar anwendbare EU- oder Euratom-Rechtsakte
4.3.3.5 Teilprozess der Überprüfung und Anpassung der Schutzstrategie und weiteren Notfallplanungen nach § 111 StrlSchG
Abb. 4.3 Schematische Darstellung des Teilprozesses zur Überprüfung und Anpassung der Schutzstrategie, insbesondere von radiologischen Kriterien
Tab. 4.3 Prüfungen der zuständigen Bundesministerien im Rahmen der Überprüfung und Anpassung der Schutzstrategie nach Rn. 220
4.3.3.6 Weitere Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen
4.4 Optimierte Schutzstrategien für lokale Notfälle
4.4.1 Übersicht
4.4.1.1 Einstieg in den Ablauf der Schutzstrategie für lokale Notfälle
4.4.1.2 Bewertung der radiologischen Lage (e)
4.4.1.3 Reflexhandlungen aufgrund von Anzeichen für eine Gefährdung (h)
4.4.1.4 Messungen und Probenahme (i)
Abb. 4.4 Übersichtsschema der optimierten Schutzstrategien für lokale Notfälle
4.4.1.5 Entscheidungen über die Durchführung von Schutzmaßnahmen (j)
4.4.1.6 Alarmierung weiterer Stellen (k)
4.4.1.7 Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen (l)
4.4.1.8 Entscheidung über Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der Schutzmaßnahmen (m)
4.4.1.9 Ausstieg aus der Schutzstrategie für lokale Notfälle (n)
4.4.1.10 Informationsaustausch, Koordinierung und Zusammenarbeit
4.4.2 Bewertung der radiologischen Lage in den verschiedenen Notfallphasen lokaler Notfälle
4.4.2.1 Vorfreisetzungsphase (Phase A)
4.4.2.2 Freisetzungsphase (Phase B) und Nachfreisetzungsphase (Phasen C und D)
5 Schutzmaßnahmen und andere Maßnahmen
6 Radiologische Kriterien
6.1 Allgemeines
6.2 Referenzwerte für die effektive Dosis oder für Organ-Äquivalentdosen der Bevölkerung
6.4 Richtwerte für das Vorliegen einer Gefahr durch ionisierende Strahlung
6.4.1 Kontaminations- und Dosisleistungsrichtwerte für Maßnahmen des Katastrophenschutzes, der allgemeinen Gefahrenabwehr und Hilfeleistung sowie für die medizinische Behandlung und Vorsorge
6.4.2 Kontaminationsrichtwerte für Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor den Gefahren ionisierender Strahlung durch Trinkwasser, das notfallbedingt kontaminiert ist oder kontaminiert sein könnte sowie für entsprechende Verhaltensempfehlungen
6.4.3 Kontaminationsrichtwerte für Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens von Lebens- und Futtermitteln sowie für Verhaltensempfehlungen zum Verzehr von Lebensmitteln
6.4.4 Kontaminationsrichtwerte für Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln sowie für Verhaltensempfehlungen zu deren Verwendung
6.4.6 Kontaminationsrichtwerte für Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens oder der Verwendung von Lebensmittelbedarfsgegenständen und sonstigen Bedarfsgegenständen, bei denen die Gefahr der Aufnahme von Radionukliden in den Verdauungstrakt besteht, sowie für entsprechende Verhaltensempfehlungen
6.4.7 Kontaminationsrichtwerte für Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und der An- oder Verwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie für entsprechende Verhaltensempfehlungen
6.4.8 Kontaminationsrichtwerte für Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens, der Benutzung oder sonstigen Verwendung von sonstigen Produkten, Gegenständen und Stoffen sowie für entsprechende Verhaltensempfehlungen
6.4.9 Kontaminationsrichtwerte für Verbote und Beschränkungen des Verkehrs und der Beförderung von Personen, Fahrzeugen, Gütern oder Gepäck, für Verbote oder Beschränkungen des Verbringens von Fahrzeugen, Gütern oder Gepäck aus betroffenen Gebieten sowie für entsprechende Verhaltensempfehlungen
6.5 Richtwerte für die Angemessenheit von Maßnahmen zur Dekontamination von Gebieten, Grundstücken, Gebäuden und Gewässern
6.6 Kontaminationswerte für Abfälle und Abwasser
6.6.2 Kontaminationswerte für zusätzliche spezielle Schutzmaßnahmen bei der Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung
6.6.3 Sonstige Gegenstände und Stoffe gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3
6.7 Kriterien für die Anpassung und Aufhebung von Maßnahmen
7 Nicht radiologische Kriterien einschließlich der grenzübergreifenden Harmonisierung der Notfallreaktion
7.1 Nicht radiologische Kriterien
Tab. 7.1 Nicht radiologische Kriterien, die bei Entscheidungen über Maßnahmen neben den radiologischen Kriterien berücksichtigt werden sollten
7.2 Grenzübergreifende Harmonisierung der Notfallreaktion im Sinne des HERCA-WENRA-Ansatzes
8 Das radiologische Lagebild (RLB)
8.1 Allgemeines
8.2 Maßgeblichkeit
8.3 Informations- und Bewertungsgrundlagen, Zuständigkeiten
8.4 Inhalt des Radiologischen Lagebilds
8.5 Bereitstellung und Weiterleitung des radiologischen Lagebilds
9 Das Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund) und seine Ansprechstellen
9.1 Einrichtung und Aufgaben des RLZ-Bund
9.2 Ansprechstellen des RLZ-Bund
9.2.1 Ansprechstellen auf Bundesebene
9.2.2 Ansprechstellen der Länder
10 Alarmierung
10.1 Alarmierung des RLZ-Bund und des GMLZ
10.1.1 Alarmierung durch den Strahlenschutzverantwortlichen
10.1.2 Alarmierung durch die zuständigen Behörden
Tab. 10.1 Übersicht über szenarienabhängige Zuständigkeiten und Pflichten für die Alarmierung des RLZ-Bund und des GMLZ
10.1.3 Alarmierung bei Ereignissen im Ausland
Tab. 10.2 Gegenüberstellung internationaler und deutscher Alarmstufen
10.2 Selbstalarmierung
10.3 Prüfverfahren bei Alarmierung des RLZ-Bund
10.4 Alarmierung und Benachrichtigung weiterer Stellen durch das RLZ-Bund und das GMLZ
10.5 Die Alarmierungs- und Kontaktliste des RLZ-Bund
11 Informationsaustausch, Koordinierung und Zusammenarbeit
11.1 Allgemeines
Abb. 11.1 Übersicht über Zuständigkeiten und Verfahren für den Informationsaustausch und die Koordinierung
11.2 Informationsaustausch und Koordinierung zu strahlenschutzfachlichen und -rechtlichen Aspekten
11.3 Informationsaustausch und Koordinierung zu sachbereichsspezifischen Aspekten der Notfallreaktion, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Fragen des Strahlenschutzes stehen
11.4 Internationaler Informationsaustausch und internationale Koordinierung
11.5 Übergeordnete Koordinierung der Notfallreaktion
11.6 Unterstützung und Hilfeleistung durch Behörden oder Einrichtungen des Bundes und der Länder
11.6.1 Allgemeines
11.6.2 Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA)
11.7 Internationale Hilfeleistung
11.8 Koordinierung und Informationsaustausch bei lokalen Notfällen
11.9 Zuständigkeiten bei Notfällen, die im Wesentlichen nur das Ausland betreffen
11.10 Technische Ausstattung und Standards für den Informationsaustausch
12 Externe Krisenkommunikation
12.1 Bei überregionalen und regionalen Notfällen
12.1.1 Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen
12.1.1.1 Zuständigkeiten
12.1.1.1.1 Informationen und Verhaltensempfehlungen nach § 112 Absatz 3 StrlSchG
12.1.1.1.2 Informationen und Verhaltensempfehlungen nach § 112 Absatz 2 StrlSchG
12.1.1.1.3 Weitergabe der Informationen und Empfehlungen nach Rn. 498 und 500
12.1.1.1.4 Sonstige Informationen und Empfehlungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften
12.1.1.2 Koordinierung und Abstimmung
12.1.1.2.1 Informationen und Verhaltensempfehlungen nach § 112 Absatz 2 StrlSchG
12.1.1.2.2 Informationen und Verhaltensempfehlungen nach § 112 Absatz 3 StrlSchG
12.1.1.2.3 Sonstige Informationen und Empfehlungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften
12.1.1.3 Inhalte
12.1.1.3.1 Informationen und Verhaltensempfehlungen nach § 112 Absatz 2 StrlSchG
12.1.1.3.2 Informationen und Verhaltensempfehlungen nach § 112 Absatz 3 StrlSchG
12.1.2 Informationen und Empfehlungen für die betroffene Wirtschaft, Berufszweige und öffentliche Einrichtungen
12.1.3 Warnung und Übermittlung der Informationen und Empfehlungen des RLZ-Bund
12.1.4 Krisenkommunikationsplan
12.2 Bei lokalen Notfällen
13 Messungen und Probenahmen
13.1 Zweck von Messungen und Probenahmen; Übersicht über Mess- und Probenahmeprogramme
13.2 Messkapazitäten und Reduzierung des Messaufwands
13.3 Daten- und Informationsaustausch
13.4 Koordinierung von Messungen
14 Schutz der Einsatzkräfte
14.1 Kreis der Einsatzkräfte und Begriffsbestimmung
14.2 Schutzkonzept und Referenzwerte für Einsatzkräfte
14.3 Dosimetrie bei Einsatzkräften
14.4 Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften
14.5 Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten; Strahlenschutzregister
14.6 Unterrichtung, Aus- und Fortbildung
14.7 Mögliche Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte und weitere ergänzende Maßnahmen
15 Inkrafttreten
A Ergänzende Dokumente
Tab. A.1 Diesen ANoPl-Bund ergänzende Dokumente nach Rn. 13
B Beschreibung der Referenzszenarien
B.0 Referenzszenario S0 - Notfall mit ungeklärtem Ursprung
B.1 Referenzszenario S1 - Notfall in einem deutschen Kernkraftwerk (vor Brennelementfreiheit)
B.2 Referenzszenario S2 - Notfall in einem Kernkraftwerk im grenznahen Ausland (in bis zu 100 km Entfernung von der deutschen Grenze)
B.3 Referenzszenario S3 - Notfall in einem Kernkraftwerk auf dem europäischen Kontinent (in mehr als 100 km Entfernung von der deutschen Grenze)
B.4 Referenzszenario S4 - Notfall in einem Kernkraftwerk außerhalb des europäischen Kontinents
B.5 Referenzszenario S5 - Notfall in einer ortsfesten Anlage oder Einrichtung im In- und Ausland mit besonderem Gefahrenpotenzial, die nicht unter S1 bis S4 fällt
B.6 Referenzszenario S6 - Notfall im Zusammenhang mit sonstigen Tätigkeiten nach § 4 StrlSchG oder vergleichbaren Tätigkeiten nach ausländischem Recht
B.7 Referenzszenario S7 - Transportunfall an Land (Straße, Schiene, Luft)
B.8 Referenzszenario S8 - Sonstiger Notfall mit radioaktiven Stoffen oder mit radioaktiven Kontaminationen
B.9 Referenzszenario S9 - Absturz eines Satelliten oder Raumfahrzeugs mit radioaktivem Material
B.10 Referenzszenario S10 - Notfall auf einem Oberflächengewässer
B.11 Referenzszenario S11 - Notfall auf oder in Meeresgewässern
B.12 Referenzszenario S12 - Vorsätzliche Straftat im In- und Ausland im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen ohne Bezug zu einer kerntechnischen Anlage oder Einrichtung
B.13 Referenzszenario S13 - Vorsätzliche Straftat, Störmaßnahme oder sonstige Einwirkung Dritter gegen oder auf eine kerntechnische Anlage oder Einrichtung
B.14 Referenzszenario S14 - Nuklearwaffenexplosion
B.15 Referenzszenario S15 - Sonstiger Notfall beim Umgang mit einer Nuklearwaffe
C Radiologische Kriterien
C.1 Anwendung von Grenz- oder Richtwerten bei Kontaminationen mit mehreren Radionukliden
C.2 Radiologische Kriterien für das Vorliegen einer Gefahr und die Angemessenheit von Schutzmaßnahmen
C.2.0 Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung in der Dringlichkeitsphase
Tab. C.2.1 Kriterien für Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung in der Dringlichkeitsphase
C.2.1 Katastrophenschutz, allgemeine Gefahrenabwehr und Hilfeleistung
Tab. C.2.2 Dosiswerte, die in der NDWV als radiologische Kriterien für die Angemessenheit von frühen Schutzmaßnahmen festgelegt wurden
Tab. C.2.3 Kontaminationsrichtwerte und Richtwerte der ODL für die Schutzmaßnahmen Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden und Abgrenzung eines Gefahrenbereichs
Tab. C.2.4 Kriterien für die Angemessenheit von frühen Schutzmaßnahmen bei Notfällen, in denen nur wenige Informationen vorliegen und noch Stunden bis zur Freisetzung verbleiben
Tab. C.2.5 Kriterien für die Angemessenheit von frühen Schutzmaßnahmen bei Notfällen, in denen nur wenige Informationen vorliegen und die Freisetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits begonnen hat
Tab. C.2.6 Kriterien für weitere Maßnahmen, die in der Regel die in der NDWV geregelten Schutzmaßnahmen begleiten
C.2.2 Medizinische Behandlung und Vorsorge nach einer Exposition der Bevölkerung und der Einsatzkräfte
Tab. C.2.7 Kontaminationsrichtwerte für Maßnahmen zur Dekontamination von Einzelpersonen aus der Bevölkerung
Tab. C.2.8 Richtwerte für eine medizinische Behandlung und Vorsorge für Einzelpersonen aus der Bevölkerung
Tab. C.2.9 Richtwerte für Kontrollmessungen mit ODL-Messgeräten an der Schilddrüse zur Ermittlung der Schilddrüsen-Äquivalentdosis
C.2.3 Trinkwassergewinnung und -versorgung
Tab. C.2.10 Als Kontaminationsrichtwerte entsprechend anzuwendende Aktivitätskonzentrationen für künstliche radioaktive Stoffe im Trinkwasser
C.2.4 Produktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, für Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Erzeugnisse im Sinne von § 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes
Tab. C.2.11 Kriterien für Maßnahmen und Empfehlungen, die die Produktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse betreffen
Tab. C.2.12 Kriterien für Maßnahmen zur Minderung des Dosisbeitrags über den Nahrungspfad sowie für Verhaltensempfehlungen nach Tab. C.2.1 für Notfälle, bei denen wenige Informationen vorliegen
Tab. C.2.13 Als Richtwerte entsprechend anzuwendende Höchstwerte für die notfallbedingte Kontamination von Lebensmitteln
Tab. C.2.14 Als Richtwerte entsprechend anzuwendende Höchstwerte für die notfallbedingte Kontamination von Lebensmitteln von geringerer Bedeutung sowie für kosmetische Mittel
Tab. C.2.15 Als Richtwerte entsprechend anzuwendende Höchstwerte für die radioaktive Kontamination mit Cäsium-134 und Cäsium-137 (Summe) von Futtermitteln
Tab. C.2.16 Als Richtwerte entsprechend anzuwendende Höchstwerte für die radioaktive Kontamination von Lebensmittelbedarfsgegenständen
Tab. C.2.17 Richtwerte für notfallbedingte Kontaminationen von Lebensmittelbedarfsgegenständen
Tab. C.2.18 Als Richtwerte entsprechend anzuwendende Höchstwerte für die notfallbedingte Kontamination von Erzeugnissen im Sinne von § 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes
C.2.5 Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Medizinprodukte
Tab. C.2.19 Als Richtwerte entsprechend anzuwendende Höchstwerte für die notfallbedingte Kontamination von Arzneimitteln und deren Ausgangsstoffen sowie von Medizinprodukten, bei denen die Gefahr der Aufnahmen von Radionukliden in den Verdauungstrakt besteht
Tab. C.2.20 Richtwerte für notfallbedingte Kontaminationen von sonstigen Medizinprodukten
C.2.6 Sonstige Produkte, Gegenstände und Stoffe
Tab. C.2.21 Richtwerte für notfallbedingte Kontaminationen für Produkte, Gegenstände und Stoffe
C.2.7 Beförderung von Gütern
Tab. C.2.22 Richtwerte für notfallbedingte Kontaminationen bei der Beförderung von Gütern
C.2.8 Verkehr von Personen, Fahrzeugen, Gütern und Gepäck
Tab. C.2.23 Richtwerte für notfallbedingte Kontaminationen der Haut oder der Kleidung (auch im grenzüberschreitenden Verkehr)
Tab. C.2.24 Richtwerte für notfallbedingte Kontaminationen von Fahrzeugen, Gütern und Gepäck (auch im grenzüberschreitenden Verkehr)
C.2.9 Kontaminierte Gebiete, insbesondere für kontaminierte Grundstücke und Gewässer
Tab. C.2.25 Maßnahmen für kontaminierte Gebiete, insbesondere für kontaminierte Grundstücke und Gewässer
C.2.10 Entsorgung von Abfällen und Beseitigung von Abwasser sowie Errichtung und Betrieb der in § 95 Absatz 1 Satz 2 genannten Anlagen
Tab. C.2.26 Kontaminationswerte für Abfälle und Abwasser, die durch einen Notfall kontaminiert sind oder kontaminiert sein können
C.3 Radiologische Kriterien, die der Prüfung einer möglichen Anpassung oder Aufhebung von Maßnahmen dienen
Tab. C.3.1 Radiologische Kriterien, die der Prüfung einer möglichen Anpassung oder Aufhebung von Maßnahmen dienen und weitere dabei zu berücksichtigende Aspekte
D Informations- und Bewertungsgrundlagen für das RLB und die Überprüfung und Anpassung der Schutzstrategie nach § 111 StrlSchG
Tab. D.1 Informationsgrundlage für das RLB und die Überprüfung und Anpassung der Schutzstrategie nach § 111 StrlSchG
E Übersicht über Messungen und Probenahmen
Tab. E.1 Messungen und Probenahme für die Überwachung der Radioaktivität von Mensch und Umwelt in einer Notfallexpositionssituation
F Mögliche Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte
Tab. F.1 Möglicherweise erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte
G Erläuterungen
G.1 Erläuterungen zu Grenz- und Richtwerten
G.2 Erläuterungen zum HERCA-WENRA-Ansatz
G.3 Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüche
H Begriffsbestimmungen
Abkürzungsverzeichnis