Regelwerk, Energie

ThürWPGAG
- Inhalt =>

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Planungsverantwortliche Stelle

§ 3 Bestandsschutz

§ 4 Veröffentlichung und Anzeige von Wärmeplänen

§ 5 Wärmepläne für Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

§ 6 Finanzierung

§ 7 Zuständige Stelle nach § 28 Abs. 5 Satz 1, 2 und 5 WPG

§ 8 Zuständige Behörde für die Überwachung der Pflichten nach Teil 3 des Wärmeplanungsgesetzes

§ 9 Verordnungsermächtigung, Übertragung von Ermächtigungen

§ 10