§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Zuständige Stellen und Pflicht zur Wärmeplanung
§ 3 Anerkennung bestehender Wärmepläne
§ 4 Vereinfachtes Verfahren
§ 5 Interkommunale Zusammenarbeit
§ 6 Datenerhebung durch die Gemeinden, Anzeigepflichten der Gemeinden, Datenübermittlung an das Land
§ 7 Bewertung und Monitoring der Wärmeplanung
§ 8 Belastungsausgleich
§ 9 Verordnungsermächtigungen
§ 10 Berichtspflicht