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Merkblatt für die Plattform für Abwärme zu den gesetzlichen Regelungen des § 17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Version 1.5
Vom 22. September 2025
(Quelle: www.bfee-online.de)
Wichtiger Hinweis zur jeweils geltenden Fassung
Hinweis: Dieses Merkblatt wird regelmäßig überarbeitet und ist jeweils nur in seiner aktuellen Fassung gültig. Regelungen und Anforderungen vorangegangener Versionen haben, sobald eine überarbeitete Version des Merkblatts veröffentlicht wird, keine Gültigkeit mehr.
Der Zeitpunkt des aktuellen Stands sowie die Versionsnummer einer Fassung sind jeweils nachfolgend vermerkt:
Versionsnummer: 1.5
Stand: 22.09.2025
An dieser Stelle finden Sie jeweils nur die aktuelle Version des Merkblatts. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden vorangegangene Versionen entfernt.
Änderungschronik
Änderungen in Version 1.1 (04.03.2024):
• Kapitel 2.: Konkretisierungen der Begriffe "Abwärme", "Abwärmequelle", "Abwärmepotential", "Maßnahmen zur Abwärmenutzung" und ergänzender Hinweis zur erstmaligen Meldung im Portal
• Kapitel 3.1.: Ergänzungen "Hinweis zu Meldungen für verbundene Unternehmen/'Konzernmeldungen'" und "Hinweis zu Industrieparks mit gemeinsamen Abwärmeströmen";
Überführung der "Hinweise zum Standortbegriff" in Kapitel 3.3. sowie Überführung der "Hinweise zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" in Kapitel 7
• Kapitel 3.3.: Ergänzung eines neuen Kapitels 3.3. "Hinweise zu unwesentlichen Abwärmepotentialen"
• Kapitel 5.4.: Konkretisierung der "unteren Bezugstemperatur" zur Angabe der maximalen thermischen Leistung eines Abwärmepotentials
• Kapitel 5.5.: Konkretisierungen zur Ermittlung der "Leistungsprofile im Jahresverlauf"
Änderungen in Version 1.2 (15.04.2024):
• Kapitel 4: Anpassung der Frist zur erstmaligen Datenmeldung
Änderungen in Version 1.3 (09.08.2024):
• Redaktionelle Änderungen im gesamten Merkblatt
• Kapitel 2: Aufnahme der Inhalte des ehemaligen Kapitels 3.1
• Kapitel 3: Aufnahme der Inhalte der ehemaligen Kapitel 2 und 3.3 und Erweiterung um die Bagatellschwellen
• Kapitel 5: Vorziehen und Erweiterung des ehemaligen Kapitels 6 "Schätzung/Modellierung von Werten"
• Kapitel 6.3-6.7: Herausstellen der spezifischen Möglichkeiten von Schätzungen/Modellierungen
• Kapitel 7: Ergänzung eines neuen Kapitels zu Ausnahmeregelungen und Sonderfälle mit Aufnahme des ehemaligen Kapitels 3.2.
Änderungen in Version 1.4 (17.12.2024):
• Kapitel 2 und 3: Entfernung der drei Fußnoten bzgl. des vom Bundeskabinett am 22.05.2024 beschlossenen Gesetzentwurfs zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG)
• Kapitel 2 und 3: Kleinere Anpassungen zwecks besserer Verständlichkeit; keine inhatllichen Veränderungen
• Kapitel 3.2: Klarstellung zur fortbestehenden Gültigkeit der mit Version 1.3 eingeführten Bagatellschwellen.
• Kapitel 4: Nennung des Zeitpunkts der zweiten Meldefrist.
Änderungen in Version 1.5 (22.09.2025):
• Redaktionelle Änderungen zwecks besserer Verständlichkeit im gesamten Merkblatt
• Kapitel 3.4.: Ergänzung eines neuen Kapitels 3.4. "Beispiel zur Bestimmung der Standortschwelle und Entscheidungsbaum"
• Kapitel 7: Ergänzung um Hinweise zu "Leermeldung" und "Freiwilliger Meldung"
• Kapitel 8: Ergänzung eines neuen Kapitels 8 "Meldung und Antrag auf Nichtveröffentlichung der Daten" inklusive der Hinweise zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aus dem ehemaligen Kapitel 8
• Kapitel 9: Aufnahme der restlichen Inhalte des ehemaligen Kapitels 8
Abkürzungsverzeichnis
| AtomG | Atomgesetz |
| BAFA | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
| BfEE | Bundesstelle für Energieeffizienz im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
| BGBl. | Bundesgesetzblatt |
| BMWE | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| bzw. | beziehungsweise |
| d. h. | das heißt |
| EnEfG | Energieeffizienzgesetz |
| EU | Europäische Union |
| EU-KOM | Europäische Kommission |
| ggf. | gegebenenfalls |
| GeschGehG | Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen |
| GWh/a | Gigawattstunde(n) pro Jahr |
| i. V. m. | in Verbindung mit |
| kWh/a | Kilowattstunde(n) pro Jahr |
| o. Ä. | oder Ähnliches |
| Rn. | Randnummer |
| S. | Seite |
| u. a. | unter anderem |
| z.B. | zum Beispiel |
Es gelten die allgemeinen deutschen Sprachregelungen. Deshalb werden nicht zusätzlich geschlechterspezifische Wortformen verwendet, soweit nicht ausdrücklich zwischen männlichen und weiblichen Formen unterschieden werden soll.
1. Die Plattform für Abwärme
Die
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