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Regelwerk; Energienutzung

Merkblatt für die Plattform für Abwärme zu den gesetzlichen Regelungen des § 17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Version 1.4

Vom 17. Dezember 2024
(Quelle: www.bfee-online.de)


Archiv 2024 08/2024

Wichtiger Hinweis zur jeweils geltenden Fassung

Hinweis: Dieses Merkblatt wird regelmäßig überarbeitet und ist jeweils nur in seiner aktuellen Fassung gültig. Regelungen und Anforderungen vorangegangener Versionen haben, sobald eine überarbeitete Version des Merkblatts veröffentlicht wird, keine Gültigkeit mehr.

Der Zeitpunkt des aktuellen Stands sowie die Versionsnummer einer Fassung sind jeweils nachfolgend vermerkt:

Versionsnummer: 1.4

Stand: 17.12.2024

An dieser Stelle finden Sie jeweils nur die aktuelle Version des Merkblatts. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden vorangegangene Versionen entfernt.

Änderungschronik

Änderungen in Version 1.1 (04.03.2024):

• Kapitel 2.: Konkretisierungen der Begriffe "Abwärme", "Abwärmequelle", "Abwärmepotential", "Maßnahmen zur Abwärmenutzung" und ergänzender Hinweis zur erstmaligen Meldung im Portal

• Kapitel 3.1.: Ergänzungen "Hinweis zu Meldungen für verbundene Unternehmen/'Konzernmeldungen'" und "Hinweis zu Industrieparks mit gemeinsamen Abwärmeströmen"; Überführung der "Hinweise zum Standortbegriff" in Kapitel 3.3. sowie Überführung der "Hinweise zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" in Kapitel 7

• Kapitel 3.3.: Ergänzung eines neuen Kapitels 3.3. "Hinweise zu unwesentlichen Abwärmepotentialen"

• Kapitel 5.4.: Konkretisierung der "unteren Bezugstemperatur" zur Angabe der maximalen thermischen Leistung eines Abwärmepotentials

• Kapitel 5.5.: Konkretisierungen zur Ermittlung der "Leistungsprofile im Jahresverlauf"

Änderungen in Version 1.2 (15.04.2024):

• Kapitel 4: Anpassung der Frist zur erstmaligen Datenmeldung

Änderungen in Version 1.3 (09.08.2024):

• Redaktionelle Änderungen im gesamten Merkblatt

• Kapitel 2: Aufnahme der Inhalte des ehemaligen Kapitels 3.1

• Kapitel 3: Aufnahme der Inhalte der ehemaligen Kapitel 2 und 3.3 und Erweiterung um die Bagatellschwellen

• Kapitel 5: Vorziehen und Erweiterung des ehemaligen Kapitels 6 "Schätzung/Modellierung von Werten"

• Kapitel 6.3-6.7: Herausstellen der spezifischen Möglichkeiten von Schätzungen/Modellierungen

• Kapitel 7: Ergänzung eines neuen Kapitels zu Ausnahmeregelungen und Sonderfälle mit Aufnahme des ehemaligen Kapitels 3.2.

Änderungen in Version 1.4 (17.12.2024):

• Kapitel 2 und 3: Entfernung der drei Fußnoten bzgl. des vom Bundeskabinett am 22.05.2024 beschlossenen Gesetzentwurfs zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG)

• Kapitel 2 und 3: Kleinere Anpassungen zwecks besserer Verständlichkeit; keine inhatllichen Veränderungen

• Kapitel 3.2: Klarstellung zur fortbestehenden Gültigkeit der mit Version 1.3 eingeführten Bagatellschwellen.

• Kapitel 4: Nennung des Zeitpunkts der zweiten Meldefrist.

Abkürzungsverzeichnis

AtomG Atomgesetz
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BfEE Bundesstelle für Energieeffizienz im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BGBl. Bundesgesetzblatt
BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
bzw. beziehungsweise
d. h. das heißt
EnEfG Energieeffizienzgesetz
EU Europäische Union
EU-KOM Europäische Kommission
ggf. gegebenenfalls
GeschGehG Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
GWh/a Gigawattstunde(n) pro Jahr
i. V. m. in Verbindung mit
kWh/a Kilowattstunde(n) pro Jahr
o. Ä. oder Ähnliches
Rn. Randnummer
S. Seite
u. a. unter anderem
z.B. zum Beispiel

Es gelten die allgemeinen deutschen Sprachregelungen. Deshalb werden nicht zusätzlich geschlechterspezifische Wortformen verwendet, soweit nicht ausdrücklich zwischen männlichen und weiblichen Formen unterschieden werden soll.

1. Die Plattform für Abwärme

Die Plattform für Abwärme schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Dafür werden die Abwärmedaten von Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für Unternehmen vor Ort sichtbar gemacht. Diese Daten stehen damit gleichermaßen für die Durchführung der Wärmeplanung in den Kommunen nach dem Wärmeplanungsgesetz zur Verfügung. Dadurch soll die Wärmeversorgung in Deutschland zukünftig auf eine nachhaltige Basis gebracht werden. Abwärme aus Unternehmen stellt hierbei ein großes Potential für die Dekarbonisierung der bestehenden Wärmenetze sowie für den Aufbau neuer, klimafreundlicher Wärmenetze dar.

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