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Regelwerk; Energienutzung

Merkblatt für die Plattform für Abwärme zu den gesetzlichen Regelungen des § 17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Version 1.3 vom 9. August 2024
Quelle: www.bafa.de



Archiv 2024

Wichtiger Hinweis zur jeweils geltenden Fassung

Hinweis: Dieses Merkblatt wird regelmäßig überarbeitet und ist jeweils nur in seiner aktuellen Fassung gültig. Regelungen und Anforderungen vorangegangener Versionen haben, sobald eine überarbeitete Version des Merkblatts veröffentlicht wird, keine Gültigkeit mehr.

Der Zeitpunkt des aktuellen Stands sowie die Versionsnummer einer Fassung sind jeweils nachfolgend vermerkt:

Abkürzungsverzeichnis

AtomG Atomgesetz
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BfEE Bundesstelle für Energieeffizienz im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BGBl. Bundesgesetzblatt
BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
bzw. beziehungsweise
d. h. das heißt
EnEfG Energieeffizienzgesetz
EU Europäische Union
EU-KOM Europäische Kommission
ggf. gegebenenfalls
GeschGehG Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
GWh/a Gigawattstunde(n) pro Jahr
i. V. m. in Verbindung mit
kWh/a Kilowattstunde(n) pro Jahr
o. Ä. oder Ähnliches
Rn. Randnummer
S. Seite
u. a. unter anderem
z.B. zum Beispiel

Es gelten die allgemeinen deutschen Sprachregelungen. Deshalb werden nicht zusätzlich geschlechterspezifische Wortformen verwendet, soweit nicht ausdrücklich zwischen männlichen und weiblichen Formen unterschieden werden soll.

1. Die Plattform für Abwärme

Die Plattform für Abwärme schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Dafür werden die Abwärmedaten von Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für Unternehmen vor Ort sichtbar gemacht. Diese Daten stehen damit gleichermaßen für die Durchführung der Wärmeplanung in den Kommunen nach dem Wärmeplanungsgesetz zur Verfügung. Dadurch soll die Wärmeversorgung in Deutschland zukünftig auf eine nachhaltige Basis gebracht werden. Abwärme aus Unternehmen stellt hierbei ein großes Potential für die Dekarbonisierung der bestehenden Wärmenetze sowie für den Aufbau neuer, klimafreundlicher Wärmenetze dar.

Grundlage ist das am 17. November 2023 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland, kurz: Energieeffizienzgesetz ( EnEfG). Dieses zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern und dadurch (i) den Primär- und Endenergieverbrauch zu senken sowie (ii) die Versorgungssicherheit zu erhöhen und (iii) einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zu diesem Zweck bestimmt das Gesetz unterschiedliche Maßnahmen. Hierzu zählen u. a. jährliche Einsparungen bei den Endenergieverbräuchen von Bund und Ländern, der Einsatz von Energie- und Umweltmanagementsystemen bei Unternehmen und die Bereitstellung einer Plattform für Abwärme.

Die Plattform für Abwärme soll den Informationsaustausch zwischen regionalen Wärmeproduzenten und -abnehmern fördern. Dabei soll Abwärme vor allem in solchen Fällen genutzt werden, in denen die anfallende Abwärme nicht bereits innerhalb des Unternehmens vermieden oder wiederverwendet werden kann.

Um diesen Informationsaustausch zu ermöglichen, werden die von den Unternehmen erhobenen Daten, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben sowie mit Rücksicht auf die Belange der öffentlichen und nationalen Sicherheit, veröffentlicht. Die Daten sollen die Interessenten (z.B. Fernwärmeunternehmen oder Unternehmen mit Wärmebedarf) dabei unterstützen, eine erste Einschätzung zu vorhandenen Abwärmepotentialen zu erhalten und den bilateralen Informationsaustausch anregen.

2. Kreis der Meldepflichtigen

Wenn Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre einen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/a 1 aufweisen, müssen diese nach § 17 Absatz 4 EnEfG Auskunft über ihre Abwärme geben.

Beispiel

2021 2022 2023 Mittelwert Meldepflicht
Unternehmen 1 Gesamtendenergieverbrauch 2,8 GWh 2,2 GWh 2,6 GWh 2,533 GWh/a Ja
Unternehmen 2 Gesamtendenergieverbrauch 2,4 GWh 2,5 GWh 2,3 GWh 2,4 GWh/a Nein
Unternehmen 3 Gesamtendenergieverbrauch 2,2 GWh 2,1 GWh 2,9 GWh 2,4 GWh/a Nein

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