1. Allgemeines |
1.1 Hintergrund |
1.2 Kerninhalte § 7, §§ 8 - 8d EDL-G |
2. Adressaten der Energieauditpflicht nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 1 Nr. 4 EDL-G |
2.1 Unternehmensbegriff |
2.2 Definition eines Nicht-KMU |
2.3 Stichtag zur Ermittlung des Nicht-KMU-Status nach EDL-G |
2.4 Freistellung von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits |
2.5 Prüfungsschema zur Energieauditpflicht |
3. Erfüllung der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits |
3.1 Bestimmung des Gesamtendenergieverbrauchs |
3.2 Bagatellschwelle |
3.3 Durchführung des Energieaudits |
3.3.1 Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten |
3.3.2 Untersuchung von bestimmten vergleichbaren Abnahmestellen |
3.3.3 Durchführung von Energieaudits verbundener Unternehmen am selben Standort |
3.3.4 Durchführung der Energieaudits im Rahmen von Energieeffizienznetzwerken |
3.3.5 Unternehmen ohne Energieverbrauch |
3.3.6 Durchführung von Wiederholungsaudits im Gruppenverbund |
4. Zusätzliche Anforderungen gemäß §§ 9 und 11-17 EnEfG |
4.1 Pflicht zur Erstellung von Umsetzungsplänen (§ 9 EnEfG) |
4.2 Energieeffizienz in Rechenzentren (§§ 11-15 EnEfG) |
4.3 Vermeidung, Verwendung und Meldung von Abwärme §§ 16 und 17 EnEfG |
5. Energieauditor |
6. Erklärungsverfahren |
6.1 Unaufgeforderte Online-Meldung |
6.2 Adressatenkreis |
7. Stichprobenhafte Überprüfung und Nachweisführung der Durchführung von Energieaudits |
7.1 Stichprobenverfahren des BAFA |
8. Nachweis der Durchführung eines Energieaudits |
8.1 Verpflichtete Unternehmen |
8.2 Nachweis bei Freistellung nach § 8 Absatz 3 EDL-G |
8.2.1 Implementiertes Energie- und/oder Umweltmanagementsystem |
8.2.2 Einführung eines Energie- und/oder Umweltmanagementsystems |
9. Bußgeldvorschriften |
9.1 Verpflichtete Unternehmen |
9.2 Freigestellte Unternehmen |
9.3 Erklärungspflicht von KMU |
9.4 Energieauditoren |
9.5 Nichtvorlage der angeforderten Unterlagen |