Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. ![]() |
![]() |
Merkblatt für Energieaudits - Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G
Stand: 06.02.2025
(Quelle: www.bafa.de)
Archiv: 2024 |
Wichtiger Hinweis zur jeweils geltenden Fassung
Hinweis: Dieses Merkblatt wird regelmäßig überarbeitet und ist jeweils nur in seiner aktuellen Fassung gültig. Regelungen und Anforderungen vorangegangener Versionen haben, sobald eine überarbeitete Version des Merkblatts veröffentlicht wird, keine Gültigkeit mehr.
Die aktuell gültige Version finden Sie auf der Webseite des BAFA, www.BAFA.de in der Rubrik
Energie -- > Energieberatung & Energieaudit -- > Energieaudit nach EDL-G
unter Informationen zum Thema in Publikationen.
In diesem Dokument finden Sie jeweils nur die zum aktuelle Zeitpunkt gültige Version des Merkblatts. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden vorangegangene Versionen entfernt. Hinweise zu den aktuellen Änderungen und den vorangegangenen Versionen finden Sie in der nachfolgenden Änderungschronik.
Der Zeitpunkt des aktuellen Stands dieser Fassung ist im Impressum angegeben.
Änderungschronik
Angaben, Beschreibung zu den Änderungen zur vorangegangenen Version in dem jeweils aktuellen Dokument mit Verweis zu dem Kapitel in dem aktuellen Dokument.
1. | Änderung (Stand: 08.07.2015) | |
2.1 | Überarbeitung des Kapitels "2.1 Unternehmensbegriff" | |
2. | Änderung (Stand: 04.10.2016) | |
2.1 | Überarbeitung des Kapitels "2.1 Unternehmensbegriff" | |
2.2 | Überarbeitung des Kapitels "2.2 Definition eines Nicht-KMU" | |
2.3 | Überarbeitung des Kapitels "2.3 Stichtag zur Ermittlung des Nicht-KMU-Status" | |
5.1 | Überarbeitung des Kapitels "5.1 Stichprobenverfahren des BAFA" | |
5.2 | Überarbeitung des Kapitels "5.2 Nachweis der Durchführung eines Energieaudits" | |
5.3 | Überarbeitung des Kapitels "5.3 Nachweis bei Freistellung nach § 8 Absatz 3 EDL-G" | |
5.4 | Überarbeitung des Kapitels "5.4 Nachweis bei Einführung eines Energiemanagementsystems oder EMAS in der Einführungsphase" | |
3. | Änderung (Stand: 13.02.2019) | |
1.1 | Überarbeitung des Kapitels "1.1 Hintergrund" | |
1.2 | Überarbeitung des Kapitels "1.2 Kerninhalte" | |
2.3 | Überarbeitung des Kapitels "2.3 Stichtag zur Ermittlung des Nicht-KMU-Status" | |
3.1 | Überarbeitung des Kapitels "3.1 Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs" | |
3.2 | Überarbeitung des Kapitels "3.2 Durchführung des Energieaudits" | |
5.1 | Überarbeitung des Kapitels "5.1 Stichprobenverfahren des BAFA" | |
5.2 | Überarbeitung des Kapitels "5.2 Nachweis der Durchführung" | |
5.3 | Überarbeitung des Kapitels "5.3 Nachweis der Freistellung" | |
5.4 | Kapitel 5.4 "Nachweis bei Einführung ..." entfällt | |
6 | Überarbeitung Kapitel 6 "Bußgeldvorschriften" | |
4. | Änderung (Stand: 26.11.2019) | |
Allg. Info | Gesamtanpassung und -überarbeitung des Merkblattes an die Novellierung des EDL-G zum 26.11.2019 | |
5. | Änderung (Stand: 01.07.2020) | |
Allg. Info | Anpassung Referatsbezeichnung von 526 in 513 | |
6. | Änderung (Stand: 30.11.2020) | |
Allg. Info | Anpassung Referatsbezeichnung von 513 in 514 | |
7. | Änderung (Stand: 19.06.2023) | |
7.2.2 | Ergänzung Kapitel "7.2.2 Einführung eines Energie- und/oder Umweltmanagementsystems | |
8. | Änderung (Stand: 31.01.2024) | |
3.1 | Überarbeitung von Kapitel 3.1 "Bestimmung des Gesamtendenergieverbrauchs" hinsichtlich der Besonderheiten im Transport: Die Ausnahmeregelung für die Erfassung des Kraftstoffverbrauchs von geleasten Fahrzeugen wird aufgehoben. | |
9. | Änderung (Stand: 01.03.2024) | |
Allg. Info | redaktionelle Überarbeitung | |
3.1 | Der Endenergieverbrauch von vorrübergehenden Standorten ist in der Gesamtbilanzierung aufzunehmen, auf eine Detailanalyse kann im Rahmen eines Energieaudits verzichtet werden. | |
3.3.7 | Hinweis eingefügt, dass die 90%-Regelung im Wiederholungs-Energieaudit durch einen Energieauditor bestätigt werden muss. | |
10. | Änderung (Stand: 06.02.2025) | |
Allg. Info | Redaktionelle Änderungen, Sicherstellung von Formatvorgaben und Neuordnung von Abschnitten | |
2.1 | Anpassung der Erläuterungen zum Unternehmensbegriff | |
3.1 | Ausnahme von denkmalgeschützten Gebäude entfernt. Klarstellung: Für die Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs muss der Endenergieverbrauch der Objekte berücksichtigt werden. | |
3.3 b) | Verweis auf § 9 EnEfG und Berechnung nach DIN EN 17463 eingefügt | |
4. |
(Stand: 18.03.2025)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion
...
X
⍂
↑
↓