Regelwerk, Energienutzung

Biokraft-NachV
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Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Nachhaltigkeitsanforderungen

§ 3 Anerkennung von Biokraftstoffen

§ 4 Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse

§ 5 Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse

§ 6 Treibhausgaseinsparung

Teil 3
Nachweis

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 7 Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen

Abschnitt 2
Nachhaltigkeitsnachweise

§ 8 Anerkannte Nachweise

§ 9 Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen

§ 10 Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen

§ 11 Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen

§ 12 Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise

§ 13 Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben

§ 14 Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

§ 15 Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise

§ 16 Nachhaltigkeits-Teilnachweise

§ 17 Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen

Abschnitt 3
Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten

§ 18 Anerkannte Zertifikate

§ 19 Ausstellung von Zertifikaten

§ 20 Inhalt der Zertifikate

§ 21 Folgen fehlender Angaben

§ 22 Gültigkeit der Zertifikate

§ 23 Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

§ 24 Weitere anerkannte Zertifikate

Abschnitt 4
Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von Zertifizierungsstellen

§ 25 Anerkannte Zertifizierungsstellen

§ 26 Anerkennung von Zertifizierungsstellen

§ 27 Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen

§ 28 Inhalt der Anerkennung

§ 29 Erlöschen der Anerkennung

§ 30 Widerruf der Anerkennung

Unterabschnitt 2
Aufgaben der Zertifizierungsstellen

§ 31 Führen von Verzeichnissen

§ 32 Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten

§ 33 Kontrolle des Anbaus

§ 34 Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen

§ 35 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen

§ 36 Weitere Berichte und Mitteilungen

§ 37 Aufbewahrung, Umgang mit Informationen

Unterabschnitt 3
Überwachung von Zertifizierungsstellen

§ 38 Kontrollen und Maßnahmen

Unterabschnitt 4
Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen

§ 39 Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

§ 40 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 5
Vorläufige Anerkennung

§ 41 Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen

Teil 4
Zentrales Register

§ 42 Register Biokraftstoffe

§ 43 Datenabgleich

Teil 5
Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren

§ 44 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde

§ 45 Berichtspflicht der zuständigen Behörde

§ 46 Datenübermittlung

§ 47 Zuständigkeit

§ 48 Verfahren vor der zuständigen Behörde

§ 49 Muster und Vordrucke

§ 50 Informationsaustausch

Teil 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 51