LESchVO NRW
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§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einteilung von Flächen bezüglich ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind
§ 3 Zuordnung der Feldblöcke zu Erosionsgefährdungsklassen
§ 4 Mitteilungspflicht der zuständigen Behörde
§ 5 Festlegung der Hauptwindrichtung
§ 6 Verpflichtungen der Betriebsinhaber
§ 7 Abweichende Anforderungen
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Methodik zur Einteilung von Flächen nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen
Anlage 2 Übersichtskarte der Gebiete auf der Grundlage der Feldblockgrenzen