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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Erosionsschutzverordnung
- Bayern -
Vom 27. April 2023
(GVBl. Nr. 9 vom 16.05.2023 S. 195)
Auf Grund
verordnet das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Die Erosionsschutzverordnung (ESchV) vom 26. November 2015 (GVBl. S. 442, BayRS 7841-3-L) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 1 wird das Komma am Ende durch das Wort "und" ersetzt.
bb) Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
2. die von § 6 Abs. 2 bis 4 der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (Agrar ZahlVerpflV) abweichenden Anforderungen zum Schutz des Bodens vor Erosion und | "2. von § 16 Abs. 2 bis 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) abweichende Anforderungen zur Begrenzung der Erosion." |
cc) Nr. 3
3. den von § 5 Abs. 6 Satz 1 Agrar ZahlVerpflV abweichenden Termin für das Belassen von Kulturen auf der Fläche.
wird aufgehoben.
b) Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(2) Im Sinn dieser Verordnung bedeutet
|
"(2) Im Sinn dieser Verordnung bedeutet
|
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
1. bei der Erosionsgefährdung durch Wasser die Bodenerodierbarkeit (K-Faktor) auf der Grundlage des Klassenbeschriebs der Bodenschätzung der Vermessungsverwaltung und die Hangneigung (S-Faktor) auf der Grundlage des Digitalen Geländemodells der Vermessungsverwaltung nach Anlage 2 Agrar ZahlVerpflV ohne Verwendung des Regenerosivitätsfaktors R sowie des Hanglängenfaktors L,
2 .bei der Erosionsgefährdung durch Wind die Bodenerodierbarkeit auf der Grundlage des Klassenbeschriebs der Bodenschätzung der Vermessungsverwaltung und die Windgeschwindigkeit nach Anlage 3 Agrar ZahlVerpflV. |
"1. bei der Erosionsgefährdung durch Wasser die Vorgaben der Anlage 3 zu § 16 GAPKondV unter Berücksichtigung der Bodenerodierbarkeit (K-Faktor) auf der Grundlage des Klassenbeschriebs der Bodenschätzung der Vermessungsverwaltung, der Hangneigung (S-Faktor) auf der Grundlage des Digitalen Geländemodells der Vermessungsverwaltung und des Regenerosivitätsfaktors (R-Faktor), |
(Stand: 28.08.2023)
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