VSU Boden und Altlasten
- Inhalt -
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zulassung
§ 2 Feststellung der Gleichwertigkeit
§ 3 Bekanntgabe
Zweiter Teil
Besondere Vorschriften für Sachverständige
§ 4 Allgemeine Pflichten
§ 5 Fortbildung
§ 6 Sachgebiete
§ 7 Voraussetzungen der Zulassung
§ 8 Zulassungsverfahren; Befristung
§ 9 Erlöschen der Zulassung
§ 10 Widerruf der Zulassung
Dritter Teil
Besondere Vorschriften für Untersuchungsstellen
§ 11 Allgemeine Pflichten
§ 12 Analytische Qualitätssicherung
§ 13 Untersuchungsbereiche
§ 14 Voraussetzungen der Zulassung
§ 15 Zulassungsverfahren; Befristung
§ 16 Erlöschen der Zulassung
§ 17 Widerruf der Zulassung
Vierter Teil
Schlussvorschriften
§ 18 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Anlage 1 (zu § 7 Abs. 3)
Teil A Allgemeine Anforderungen
I. Vor- und Fortbildung
II. Allgemeine fachliche Kenntnisse
III. Allgemeine rechtliche Kenntnisse
Teil B Sachgebietsspezifische Anforderungen
I. Sachgebiet "Flächenhafte und standortbezogene Erfassung / Historische Erkundung"
II. Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer"
III. Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze/Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien"
IV. Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch"
V. Sachgebiet "Sanierung"
VI. Sachgebiet "Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser"
Anlage 2 Anforderungen an die Kompetenz von Untersuchungsstellen im Bereich Boden und Altlasten
1. Kompetenzfeststellung und Nachweis
2. Nachweis von Kenntnissen für die Untersuchungsbereiche
3. Anforderungen an die gerätetechnische Ausstattung und Infrastruktur
4. Interne Qualitätssicherung
5. Externe Qualitätssicherung