umwelt-online: VSU - Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung - Bayern (2)

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Anlage 1 17
(zu § 7 Abs. 3)

Teil A
Allgemeine Anforderungen

Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten müssen im besonderen Maße befähigt sein,

  1. Sachlagen, bei denen eine Entscheidung der zuständigen Behörde über Sofortmaßnahmen herbeizuführen ist, zu erkennen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen,
  2. Untersuchungsdefizite und gegebenenfalls noch offene Fragen aufzuzeigen,
  3. Vorschläge für das weitere Vorgehen zu entwickeln,
  4. Untersuchungen zu koordinieren und Hilfsleistungen zu veranlassen,
  5. zu erkennen, ob weitere Sachverständige hinzuzuziehen sind, und
  6. Sachverhalte abschließend zu beurteilen.

I. Vor- und Fortbildung

  1. Abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule der bei den einzelnen Sachgebieten genannten Fachrichtungen oder eine gleichwertige Qualifikation,
  2. eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit vorzugsweise im Bereich Bodenschutz/Altlasten oder in Umweltbereichen mit engem Bezug zum Bereich Bodenschutz/Altlasten (z.B. Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft), davon eine mindestens dreijährige Tätigkeit, bei der eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen waren, sowie
  3. erfolgreiche Teilnahme an geeigneter Fortbildung in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung.

II. Allgemeine fachliche Kenntnisse

  1. Grundkenntnisse in Geologie, Hydrogeologie und Bodenkunde,
  2. Grundkenntnisse in anorganischer, organischer, physikalischer und technischer Chemie,
  3. Kenntnisse geeigneter Methoden der Erfassung, Gefährdungsabschätzung, Sanierung und Überwachung,
  4. Kenntnisse in der Bewertung von Bodenfunktionen in Bezug auf deren Funktionserfüllung oder Empfindlichkeit gegenüber Einwirkungen,
  5. Grundkenntnisse in Arbeitsschutz und in Gesundheitsschutz,
  6. Grundkenntnisse in Datenanalyse, Statistik und Informationsverarbeitung,
  7. Kenntnisse der grundlegenden fachlichen Regelwerke.

III. Allgemeine rechtliche Kenntnisse

  1. Grundkenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere
  2. Kenntnisse über Aufbau und Zuständigkeitsregelungen der öffentlichen Verwaltung.


Teil B
Sachgebietsspezifische Anforderungen

I. Sachgebiet "Flächenhafte und standortbezogene Erfassung / Historische Erkundung"

  1. Fachrichtung
    1. Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Geologie, Bodenkunde, Physische Geographie, Geoökologie, Landschaftsökologie oder Geodäsie mit geeigneten Studienschwerpunkten, oder
    2. abgeschlossenes Studium anderer Fachrichtungen der Natur-, Ingenieur- oder Geschichtswissenschaften, wenn der Nachweis einer für das Sachgebiet hinreichenden Ausbildung erbracht wird.
  2. Besondere fachliche Kenntnisse
    Der Sachverständige muss in der Lage sein, die für die Erhebungen über altlastverdächtige Flächen (standortbezogen oder flächenhaft) bedeutsamen Verfahren der Archivrecherche und Schriftgutauswertung, der multitemporalen Karten- und Luftbildauswertung, der Zeitzeugenbefragung sowie Geländebegehungen sachgerecht auszuwählen und durchzuführen. Dazu muss er über die erforderliche Geräteausstattung verfügen. Er muss weiterhin die gewonnenen Tatsachen und Erkenntnisse auswerten und so darstellen können, dass eine tragfähige Grundlage für die Entscheidung über weitere Schritte und für deren Planung vorliegt. Hierzu gehören insbesondere Kenntnisse über:
    1. Recherche und Auswertung von Schriftgut in öffentlichen, privaten (betrieblichen) oder behördlichen Archiven, einschließlich vorhandener Gutachten; hierzu gehören insbesondere Kenntnisse über

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