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3.2 Einstufung des Schadstoffgehaltes nach dem Prüfwert

3.2.1 Schutzgut Menschen

Um zu klären, ob und ggf. welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen insbesondere bei oraler Aufnahme festzulegen sind, ist der ermittelte Gehalt nach Tabelle 3 einzustufen.


Tab. 3: Prüfwert für Böden mit unterschiedlichen Nutzungen zum Schutz von Menschen
  Kinderspiel-
fläche 8
Siedlungs-
fläche 8
Gewerbe-
fläche 8
Schadstoff µg/kg µg/kg µg/kg
HCH (Summe) 15.000 15.000 9 15.000 9
b -HCH 2.000 - 9 - 9
PCB 10 600 - 9 - 9
PAK (Summe 16 EPA) 5.000 25.000 100.000
Benzo(a)pyren 500 2.500 10.000

3.2.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere

3.2.2.1 Dioxine und Furane

Um zu klären, ob und ggf. welche Maßnahmen zum Schutz von Nahrungs- und Futterpflanzen und von Nutztieren (Aufnahme von Bodenmaterial) vor Dioxinen und Furanen festzulegen sind, ist der Gehalt anhand des Prüfwertes von
5 ng I-TEq/kg Boden einzustufen.

3.2.2.2 Pflanzenschutzmittel, Polychlorierte Biphenyle (PCB), Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Benzo(a)pyren

Prüfwerte für Böden zum Schutz von Pflanzen und Tieren (Aufnahme von Bodenmaterial) vor diesen organischen Schadstoffen können noch nicht benannt werden.

3.2.3 Schutzgut Wasser

Um zu klären, ob und ggf. welche Maßnahmen zum Schutz von Wasser (Bodensickerwasser, Kontaktgrundwasser) festzulegen sind, ist der ermittelte Gehalt nach Tabelle 4 einzustufen.


Tab. 4: Prüfwert für Böden (ausgenommen deren organische Auflagen) zum Schutz von Wasser
Schadstoff µg/kg
Pflanzenschutzmittel
HCB 20
-HCH 20
ß-HCH 20
-HCH (Lindan) 20
Heptachlor 20
Dieldrin 20
Endrin 20
Chlordan (Summe) 20
Gesamt-DDT (DDT+Metaboliten) 20
Polychlorierte Biphenyle (PCB) 11
PCB 28 20
PCB 52 20
PCB 101 20
PCB 138 20
PCB 153 20
PCB 180 20
Summe der 6 Kongenere 100
Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
PAK (Summe 16 EPA) 5000
Benzo(a)pyren 200

3.3 Einstufung des Schadstoffgehaltes nach dem Belastungswert

3.3.1 Schutzgut Menschen

Um zu klären, ob und ggf. welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen insbesondere bei oraler Aufnahme festzulegen sind, ist der ermittelte Gehalt nach Tabelle 5 einzustufen.


Tab. 5: Belastungswert für Böden mit unterschiedlicher Nutzung zum Schutz von Menschen 12
   Kinderspielfläche 12 Siedlungsfläche 12 sonstige Flächen
  ng I-TEq/kg ng I-TEq/kg ng I-TEq/kg
PCDD/PCDF 100 1.000 10.000

3.3.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere

Um zu klären, ob und ggf. welche Maßnahmen zum Schutz von Nahrungs- und Futterpflanzen sowie von Tieren festzulegen sind, ist der ermittelte Gehalt nach Tabelle 6 einzustufen. 13


Tab. 6: Belastungswert für Böden zum Schutz von Nahrungs- und Futterpflanzen sowie von Tieren (Aufnahme von Bodenmaterial)
Schadstoff µg/kg
Pflanzenschutzmittel  
HCB 50
-HCH 50
ß-HCH 50
-HCH (Lindan) 50
Heptachlor 50
Dieldrin 50
Endrin 50
Chlordan (Summe) 50
Gesamt-DDT (DDT+Metaboliten) 100
Polychlorierte Biphenyle (PCB) 14
PCB 28 50
PCB 52 50
PCB 101

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