Regelwerk, Boden/Altlasten, Länder

BodSchASUVO
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Erster Teil
Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Anerkennung, einheitliche Stelle

§ 3 Bekanntgabe

§ 4 Mitteilungspflichten

Zweiter Teil
Besondere Vorschriften für Sachverständige

§ 5 Pflichten für Sachverständige

§ 6 Sachgebiete

§ 7 Anerkennungsverfahren

§ 8 Voraussetzungen der Anerkennung

§ 9 Erlöschen, Widerruf der Anerkennung

Dritter Teil
Besondere Vorschriften für Untersuchungsstellen

§ 10 Pflichten anerkannter Untersuchungsstellen

§ 11 Untersuchungsbereiche

§ 12 Anerkennungsverfahren

§ 13 Voraussetzungen der Anerkennung

§ 14 Erlöschen, Widerruf der Anerkennung

Anlage 1 Anforderungen an die Sachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen nach § 18 Satz 1 BBodSchG

1. Allgemeine Anforderungen

1.1 Vor- und Fortbildung

1.2 Allgemeine fachliche Kenntnisse

1.3 Allgemeine rechtliche Kenntnisse

2. Sachgebietsspezifische Anforderungen

2.1 Sachgebiet ≫Flächenhafte und standortbezogene Erfassung/Historische Erkundung≪

2.2 Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer

2.3 Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze/Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien

2.4 Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch

2.5 Sachgebiet Sanierung

2.6 Sachgebiet Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser

3. Gerätetechnische Ausstattung für das Sachgebiet Nummer 2.1

Anlage 2 Anforderungen an die Kompetenz von Untersuchungsstellen

1. Vorbemerkungen

2. Untersuchungsbereiche

3. Kompetenzfeststellung und -nachweis

3.1 Anforderungen an das Personal

3.2 Probennahme

3.3 Nachweis von Kenntnissen für die Untersuchungsbereiche

3.4 Anforderungen an die gerätetechnische

3.5 Interne Qualitätssicherung

3.6 Externe Qualitätssicherung

3.7 Durchführung des Untersuchungsauftrags

4. Untersuchungsbereichsspezifische Anforderungen

4.1 Mindestumfang Probennahme, Untersuchungsparameter und Methoden für die Zulassung von Untersuchungsstellen

4.2