Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Regelungsgegenstand
§ 2 Zulassung und Bestätigung der Sachverständigen
§ 3 Bekanntgabe der Sachverständigen
§ 4 Unterrichtungspflichten und Auslegungsschwierigkeiten
Zweiter Teil
Besondere Vorschriften für Sachverständige
§ 5 Sachkunde
§ 6 Zuverlässigkeit
§ 7 Zulassungsverfahren
§ 8 Neutrale Aufgabenerfüllung
§ 9 Persönliche Aufgabenerfüllung und Beschäftigung von Hilfskräften
§ 10 Gutachten und Aufzeichnungen
§ 11 Form und Aufbewahrung
§ 12 Schweigepflicht
§ 13 Haftungsausschluss; Haftpflichtversicherung
§ 14 Auskunftspflichten, Überlassung von Unterlagen und Nachschau
§ 15 Anzeigepflichten
§ 16 Fortbildung
§ 17 Widerruf der Zulassung
§ 18 Erlöschen der Zulassung
Dritter Teil
Besondere Vorschriften für Untersuchungsstellen
§ 19 Sachkunde und Zuverlässigkeit von Untersuchungsstellen
Vierter Teil
Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 Übergangsregelungen
§ 22 Inkrafttreten
§ 23 (aufgehoben)
§ 24 (aufgehoben)
§ 25 (aufgehoben)
§ 26 (aufgehoben)
Anlage (zu § 5)
Anforderungen an die Sachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen
nach § 18 Abs. 1 BBodSchG
A. Allgemeine Anforderungen
I. Vor- und Fortbildung
II. Allgemeine fachliche Kenntnisse
III. Allgemeine rechtliche Kenntnisse
B. Sachgebietsspezifische Anforderungen
I. Sachgebiet "Flächenhafte und standortbezogene Erfassung/Historische Erkundung"
II. Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Gewässer"
III. Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Pflanze, Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden beim Auf- und Einbringen von Materialien"
IV. Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Mensch"
V. Sachgebiet "Sanierung"
VI. Sachgebiet "Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser"