SächsMarkG
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§ 1 Anerkennung
§ 2 Voraussetzungen für die Anerkennung
§ 3 Anerkennung zur Niederlassung
§ 4 Anerkennung zur Erbringung einer vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistung
§ 5 Nachprüfungsverfahren
§ 6 Beschleunigtes Verfahren zur Anerkennung im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes
§ 7 Anerkennung, Urkunde, Verzeichnis
§ 8 Widerruf und Erlöschen der Anerkennung, Beschränkung und Untersagung der Tätigkeit
§ 9 Vorwarnmechanismus
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1
(zu § 3 Absatz 2)
Unterlagen für die Anerkennung zur Niederlassung
Anlage 2
(zu § 4 Absatz 2 Satz 3)