Regelwerk, Bergrecht

Sächsische BergVO
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Teil 1
Vorschriften für alle Betriebe

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Verkehrssprache

§ 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik

§ 4 Prüfungen

§ 5 Betriebliche Unterlagen

§ 6 Betreten des Betriebsgeländes

§ 7 Sicherung von Einrichtungen

§ 8 Geotechnische Sicherheit

Abschnitt 2
Sachverständige

§ 9 Sachverständige und sachverständige Stellen

Abschnitt 3
Ferngesteuerte, fernüberwachte und überwachungsbedürftige Anlagen

§ 10 Ferngesteuerte und fernüberwachte Anlagen

§ 11 Überwachungsbedürftige Anlagen

Teil 2
Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Betriebe

Abschnitt 1
Bohrungen

§ 12 Allgemeine Vorschriften, Anforderungen an Personen

§ 13 Lagerstättenschutz und Grundwasserschutz bei Bohrungen

Abschnitt 2
Untertägige Betriebe

§ 14 Sicherheitspfeiler

§ 15 Grubenbaue

§ 16 Schutz vor Wassereinbrüchen

§ 17 Auswechseln und Rauben des Ausbaus

§ 18 Signale im Fahr- und Förderbetrieb

§ 19 Bewetterung

§ 20 Jahresrevision der in Grubenbauen eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel

§ 21 Besondere Aufzeichnungen

Teil 3
Besondere Einrichtungen

Abschnitt 1
Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen

§ 22 Anwendungsbereich

§ 23 Anforderungen an den Betrieb von Bohranlagen und von sonstigen Anlagen

§ 24 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohranlagen

§ 25 Anforderungen an regelmäßige Prüfungen

§ 26 Betriebsbuch für Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen

Abschnitt 2
Schacht- und Schrägförderanlagen

§ 27 Anwendungsbereich

§ 28 Genehmigung von Schacht- und Schrägförderanlagen

§ 29 Besondere Einrichtungen

§ 30 Inbetriebnahme von Anlagen und Aufnahme der Seilfahrt

§ 31 Einstellung und Wiederaufnahme der Seilfahrt

§ 32 Abnahmeprüfung durch Sachverständige

§ 33 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen

§ 34 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden

§ 35 Seilaufliegezeiten

§ 36 Regelmäßige Prüfungen

§ 37 Betriebsbuch

Abschnitt 3
Förder- und Gewinnungsanlagen

§ 38 Tagebaugroßgeräte

§ 39 Schwimmende Geräte

§ 40 Stetigförderer

Teil 4
Schlussvorschriften

§ 41 Übergangsvorschriften

§ 42 Ordnungswidrigkeiten

§ 43