BergwesSachvVO
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Abschnitt 1
Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung
§ 1 Bestellungsgrundlage
§ 2 Öffentliche Bestellung
§ 3 Bestellungsvoraussetzungen
§ 4 Bestellungsvoraussetzungen für Anträge nach § 36a der Gewerbeordnung
Abschnitt 2
Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
§ 5 Zuständigkeit und Verfahren
§ 6 Zuständigkeit und Verfahren für Anträge nach § 36a der Gewerbeordnung
§ 7 Vereidigung
§ 8 Aushändigung von Bestellungsurkunde, Rundstempel, Ausweis und Sachverständigenverordnung
§ 9 Bekanntmachung
Abschnitt 3
Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
§ 10 Unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung
§ 11 Persönliche Aufgabenerfüllung und Beschäftigung von Hilfskräften
§ 12 Verpflichtung zur Gutachtenerstattung
§ 13 Form der Gutachtenerstattung; gemeinschaftliche Leistungen
§ 14 Bezeichnung als "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige"
§ 15 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 16 Haftungsausschluss; Haftpflichtversicherung
§ 17 Schweigepflicht
§ 18 Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
§ 19 Werbung
§ 20 Anzeigepflichten
§ 21 Auskunftspflichten, Überlassung von Unterlagen
§ 22 Zusammenschlüsse
Abschnitt 4
Erlöschen der öffentlichen Bestellung
§ 23 Erlöschen der öffentlichen Bestellung
§ 24 Rücknahme; Widerruf
§ 25 Rückgabepflicht von Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel