SeismikBergV
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Abschnitt 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Allgemeine Vorschriften
§ 3 Aufsicht
§ 4 Unterweisung
§ 5 Schriftliche Anweisungen
Abschnitt 3
Arbeits- und Gesundheitsschutz
§ 6 Grundsätze der Sicherheit
§ 7 Blitzschutz
§ 8 Fremdsprachige Beschäftigte
§ 9 Arbeitsschutzkleidung, Wascheinrichtungen
§ 10 Maßnahmen der Ersten Hilfe
Abschnitt 4
Durchführung der seismischen Arbeiten
§ 11 Bekanntgabe
§ 12 Vorsorgemaßnahmen
§ 13 Verwendung von Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsgeräten
§ 14 Verfüllen von Bohrlöchern, Herrichten des Geländes
Abschnitt 5
Umgang mit Sprengmitteln
§ 15 Allgemeines
§ 16 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln
§ 17 Unterrichtung über Sprengarbeiten
§ 18 Durchführung der Sprengarbeiten
§ 19 Verbleiben von Sprengmitteln im Bohrloch, Versager
§ 20 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln
Abschnitt 6
Zusätzliche Vorschriften für Arbeiten in Küstengewässern und Flussmündungen
§ 21 Unterrichtung über Sprengarbeiten
§ 22 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln auf Schiffen, Sprechfunkverbindungen
§ 23 Seismische Sprengungen im Wasser
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 24 Ausnahmebewilligung
§ 25 Bekanntmachung der Verordnung
§ 26 Ordnungswidrigkeiten