Regelwerk, Bergrecht

SeismikBergV
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Abschnitt 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Vorschriften

§ 3 Aufsicht

§ 4 Unterweisung

§ 5 Schriftliche Anweisungen

Abschnitt 3
Arbeits- und Gesundheitsschutz

§ 6 Grundsätze der Sicherheit

§ 7 Blitzschutz

§ 8 Fremdsprachige Beschäftigte

§ 9 Arbeitsschutzkleidung, Wascheinrichtungen

§ 10 Maßnahmen der Ersten Hilfe

Abschnitt 4
Durchführung der seismischen Arbeiten

§ 11 Bekanntgabe

§ 12 Vorsorgemaßnahmen

§ 13 Verwendung von Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsgeräten

§ 14 Verfüllen von Bohrlöchern, Herrichten des Geländes

Abschnitt 5
Umgang mit Sprengmitteln

§ 15 Allgemeines

§ 16 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln

§ 17 Unterrichtung über Sprengarbeiten

§ 18 Durchführung der Sprengarbeiten

§ 19 Verbleiben von Sprengmitteln im Bohrloch, Versager

§ 20 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln

Abschnitt 6
Zusätzliche Vorschriften für Arbeiten in Küstengewässern und Flussmündungen

§ 21 Unterrichtung über Sprengarbeiten

§ 22 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln auf Schiffen, Sprechfunkverbindungen

§ 23 Seismische Sprengungen im Wasser

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 24 Ausnahmebewilligung

§ 25 Bekanntmachung der Verordnung

§ 26 Ordnungswidrigkeiten

§ 27