Regelwerk, Bergrecht

BergV - He
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Erster Teil
Vorschriften für Betriebe

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Verkehrssprache

§ 3 Anwendung des Standes der Technik

§ 4 Betreten des Betriebsgeländes, Sicherung von Einrichtungen

§ 5 (aufgehoben)

§ 6 Jahresrevision der unter Tage eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel

Zweiter Teil
Anforderungen an Betriebsanlagen

Erster Abschnitt
Bohrungen

§ 7 Anforderungen an die Erstellung von Bohrungen

§ 8 Anforderungen an die Sicherung von Bohrungen

§ 9 Anforderungen an Förderbohrungen, Sicherheitseinrichtungen für Versenkbohrungen und die Sicherung stillliegender Bohrungen

§ 10 Anforderungen an Anlagen

§ 11 Prüfung vor Errichtung und Inbetriebnahme sowie regelmäßige Prüfungen

§ 12 Betriebsbuch

Zweiter Abschnitt
Schacht- und Schrägförderanlagen

§ 13 Anwendungsbereich

§ 14 Genehmigung

§ 15 Prüfbescheinigungen für besondere Einrichtungen

§ 16 Inbetriebnahme

§ 17 Abnahmeprüfung durch Sachverständige

§ 18 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen, Referenzmessungen

§ 19 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden

§ 20 Seilaufliegezeiten

§ 21 Regelmäßige Prüfungen

§ 22 Betriebsbuch, Registriergeräte

Dritter Teil
Zulassung von Ausnahmen, Bußgeldvorschriften

§ 23 Ausnahmen

§ 24 Ordnungswidrigkeiten

Vierter Teil
Schlussvorschriften

§ 25 Aufhebung bisherigen Rechts

§ 26 Übergangsvorschriften

§ 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Anforderungen bei der Herstellung von Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung
von Bodenschätzen und an Bohrungen nach § 127 Bundesberggesetz

1 Allgemeines

2 Verrohrung und Zementation

3 Besondere Anforderungen an Bohrungen, bei denen Ausbrüche nicht ausgeschlossen werden können

4 Spülungspumpen

5 Verhalten bei Ausbrüchen oder Bodenabsenkungen

6 Überwachung des Bohrlochverlaufs

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