VV Bind. gefärd. Wohnungen
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1 Regelungsbereich
2 Sicherung der Zweckbestimmung
3 Zuständige Stellen
4 Überlassung von Mietwohnraum
5 Benennungsrecht
6 Einkommensgrenzen
7 Haushaltsangehörige
8 Wohnberechtigungsschein
9 Wohnungsgröße
10 Freistellung von Belegungsbindungen
11 Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen
12 Dauer der Belegungs- und Mietbindungen
13 Sicherung der Zweckbindung
13.1 Selbstnutzung13.2 Leerstand
13.3 Zweckentfremdung oder bauliche Veränderung
14 Kooperationsverträge
15 Maßnahmen bei Verstößen
15.1 Kündigungs- oder Räumungsanordnung15.2 Geldleistungen
15.3 Ordnungswidrigkeiten
16 Gleichstellungsklausel
17 Schlussbestimmung
18 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Anlage 1 Richtlinie über die Wohnungserfassung und -kontrolle von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen
(Kontrollrichtlinie)
1 Erfassung der Wohnungen
1.1 Bestandsdatei1.1.1 Bauobjekte1.1.2 Verfügungsberechtigte
1.1.3 Kontrolle
1.1.4 Gestaltung der Datei
1.2 Statistik des Wohnungsbestandes
2 Kontrolle der Wohnungsnutzung
2.1 Kontrollpflichtige Wohnungen2.2 Durchführung der Kontrolle
Anlage 2 Kurzkontrollbericht Sicherstellung der Zweckbindung belegungsgebundener Wohnungen zur Umsetzung der Nr. 2.3 der Verwaltungsvorschrift (VV) zum Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen
Anlage 3 Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r
Anlage 4 Einkommenserklärung (haushaltsangehörige Person)
Anlage 5 Prüfvermerk zur Einkommensermittlung
Anlage 6 Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)
Anlage 7 Behörde Wohnberechtigungsschein (WBS) gemäß § 19 Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG)