Regelwerk, Bau und Planung

VV Bind. gefärd. Wohnungen
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1 Regelungsbereich

2 Sicherung der Zweckbestimmung

3 Zuständige Stellen

4 Überlassung von Mietwohnraum

5 Benennungsrecht

6 Einkommensgrenzen

7 Haushaltsangehörige

8 Wohnberechtigungsschein

9 Wohnungsgröße

10 Freistellung von Belegungsbindungen

11 Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen

12 Dauer der Belegungs- und Mietbindungen

13 Sicherung der Zweckbindung

13.1 Selbstnutzung

13.2 Leerstand

13.3 Zweckentfremdung oder bauliche Veränderung

14 Kooperationsverträge

15 Maßnahmen bei Verstößen

15.1 Kündigungs- oder Räumungsanordnung

15.2 Geldleistungen

15.3 Ordnungswidrigkeiten

16 Gleichstellungsklausel

17 Schlussbestimmung

18 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Anlage 1 Richtlinie über die Wohnungserfassung und -kontrolle von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen
(Kontrollrichtlinie)

1 Erfassung der Wohnungen

1.1 Bestandsdatei
1.1.1 Bauobjekte

1.1.2 Verfügungsberechtigte

1.1.3 Kontrolle

1.1.4 Gestaltung der Datei

1.2 Statistik des Wohnungsbestandes

2 Kontrolle der Wohnungsnutzung

2.1 Kontrollpflichtige Wohnungen

2.2 Durchführung der Kontrolle

Anlage 2 Kurzkontrollbericht Sicherstellung der Zweckbindung belegungsgebundener Wohnungen zur Umsetzung der Nr. 2.3 der Verwaltungsvorschrift (VV) zum Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen

Anlage 3 Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r

Anlage 4 Einkommenserklärung (haushaltsangehörige Person)

Anlage 5 Prüfvermerk zur Einkommensermittlung

Anlage 6 Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)

Anlage 7 Behörde Wohnberechtigungsschein (WBS) gemäß § 19 Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG)

Anlage 8