Regelwerk, Bau- & Planungsrecht

Natursch.rechtl. Eingr.reg. SH
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1 Überblick

2 Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen, die Eingriffe vorbereiten

2.1 Prüfung, ob Eingriffe zu erwarten sind

2.2 Bestandsaufnahme und -bewertung als vorbereitende Maßnahmen

2.3 Vermeidung von Eingriffen

2.4 Ausgleich durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen von Maßnahmen mit Ausgleichsfunktion

2.5 Berücksichtigung von Landschaftsplänen

2.6 Räumliche Anordnung der Flächen mit Ausgleichsfunktion; Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten

2.7 Vertragliche Vereinbarungen über Maßnahmen mit Ausgleichsfunktion

2.8 Eingriffe im Rahmen von Änderungen des Bebauungsplanes

2.9 Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG), Landschafts- und Naturschutzgebiete, Artenschutz - CEF-Maßnahmen

3 Anwendung der Eingriffsregelung bei anderen städtebaulichen Satzungen und bei Bebauungsplänen, die eine Planfeststellung ersetzen

4 Kostenträgerschaft für die von der Gemeinde durchgeführten Maßnahmen mit Ausgleichsfunktion

5 Ökokonto

6 Einzelbauvorhaben

6.1 Vorhaben im beplanten Bereich (§ 30 BauGB) und künftiger Bebauungsplan (§ 33 BauGB)

6.2 Vorhaben innerhalb bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB)

6.3 Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB)

7 Vollzug von Maßnahmen mit Ausgleichsfunktion

7.1 Vollzug von Maßnahmen, die im Bebauungsplan festgesetzt sind

7.2 Vollzug von Maßnahmen bei Außenbereichsvorhaben

8 Aufhebung von Erlassen

9 Außerkrafttreten des Erlasses

Anlage Hinweise zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung

1 Vorbemerkung

2 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft

2.1 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft sowie der Eingriffe

2.1.1 Arten und Lebensgemeinschaften
2.1.2 Boden
2.1.3 Oberflächengewässer
2.1.4 Grundwasser
2.1.5 Klima/Luft
2.1.6 Landschaftsbild (Landschaftserleben)

2.2 Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben

2.3 Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen

2.4 Ermittlung der Ausgleichbarkeit von Beeinträchtigungen

3 Bemessung von Ausgleichsmaßnahmen

3.1 Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz

3.2 Flächen und Landschaftsbestandteile mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz

3.3 Beeinträchtigung des Schutzgutes "Klima/Luft"

3.4