Regelwerk, Bau- & Planungsrecht
Natursch.rechtl. Eingr.reg. SH
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1 Überblick
2 Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen, die Eingriffe vorbereiten
2.1 Prüfung, ob Eingriffe zu erwarten sind2.2 Bestandsaufnahme und -bewertung als vorbereitende Maßnahmen
2.3 Vermeidung von Eingriffen
2.4 Ausgleich durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen von Maßnahmen mit Ausgleichsfunktion
2.5 Berücksichtigung von Landschaftsplänen
2.6 Räumliche Anordnung der Flächen mit Ausgleichsfunktion; Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten
2.7 Vertragliche Vereinbarungen über Maßnahmen mit Ausgleichsfunktion
2.8 Eingriffe im Rahmen von Änderungen des Bebauungsplanes
2.9 Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG), Landschafts- und Naturschutzgebiete, Artenschutz - CEF-Maßnahmen
3 Anwendung der Eingriffsregelung bei anderen städtebaulichen Satzungen und bei Bebauungsplänen, die eine Planfeststellung ersetzen
4 Kostenträgerschaft für die von der Gemeinde durchgeführten Maßnahmen mit Ausgleichsfunktion
5 Ökokonto
6 Einzelbauvorhaben
6.1 Vorhaben im beplanten Bereich (§ 30 BauGB) und künftiger Bebauungsplan (§ 33 BauGB)6.2 Vorhaben innerhalb bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB)
6.3 Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB)
7 Vollzug von Maßnahmen mit Ausgleichsfunktion
7.1 Vollzug von Maßnahmen, die im Bebauungsplan festgesetzt sind7.2 Vollzug von Maßnahmen bei Außenbereichsvorhaben
8 Aufhebung von Erlassen
9 Außerkrafttreten des Erlasses
Anlage Hinweise zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung
1 Vorbemerkung
2 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft
2.1 Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft sowie der Eingriffe
2.1.1 Arten und Lebensgemeinschaften
2.1.2 Boden
2.1.3 Oberflächengewässer
2.1.4 Grundwasser
2.1.5 Klima/Luft
2.1.6 Landschaftsbild (Landschaftserleben)
2.2 Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben
2.3 Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen
2.4 Ermittlung der Ausgleichbarkeit von Beeinträchtigungen
3 Bemessung von Ausgleichsmaßnahmen
3.1 Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz
3.2 Flächen und Landschaftsbestandteile mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz
3.3 Beeinträchtigung des Schutzgutes "Klima/Luft"