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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen nach der Landesbauordnung
(PPVO - Prüfberechtigten - und Prüfsachverständigenverordnung)

- Saarland -

Vom 19. April 2021
(Amtsbl. I Nr. 37 vom 06.05.2021 S. 1322)



Aufgrund von § 86 Absatz 3 der Landesbauordnung vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. Dezember 2019 (Amtsbl. I 2020 S. 211, 760), verordnet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport:

Artikel 1

Die Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung vom 26. Januar 2011 (Amtsbl. I S. 30), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. Juli 2020 (Amtsbl. I S. 748), wird wie folgt geändert:

§ 14 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 neu eingefügt:

"Organisationen der Technischen Überwachung können für den Bereich Fliegende Bauten als Prüfstelle anerkannt werden."

b) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3 und das Wort "Sie" wird durch die Wörter "Die Prüfstellen" ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

ID: 210936

ENDE

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(Stand: 24.08.2023)

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