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StrZuVO - Verordnung der Sächsischen Staatsregierung
und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft Arbeit und Verkehr über Zuständigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Sächsischen Straßengesetz
- Sachsen -
Vom 2. Juni 2006
(GVBl. Nr. 7 vom 30.06.2006 S. 160; 07.11.2008 S. 628 08; 15.12.2010 S. 387 10; 02.03.2012 S. 164 12)
Es wird verordnet
§ 1 Zuständigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz 08 12
(1) Die Zuständigkeiten der obersten Landesstraßenbaubehörde nach dem Bundesfernstraßengesetz sowie die Zuständigkeit der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 5 Abs. 4 Satz 4 FStrG werden auf das Landesamt für Straßenbau und Verkehr übertragen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Zuständigkeiten der obersten Landesstraßenbaubehörde nach § 2 Abs. 6 Satz 3 und § 5 Abs. 2a Satz 1 und 2 FStrG verbleiben abweichend von Absatz 1 beim Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Die Entscheidung nach § 2 Abs. 6 Satz 2 FStrG ergeht im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
(3) Die Zuständigkeit der obersten Straßenbaubehörde für Ausnahmen von der Veränderungssperre gemäß § 9a Abs. 5 FStrG wird auf die Landesdirektion Sachsen übertragen.
§ 2 Übertragung von Ermächtigungen 08 11
Die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 9a Abs. 3 Satz 1 und 5 FStrG werden auf die Landesdirektion Sachsen übertragen.
§ 3 Zuständigkeit für die Aufhebung von Bauvorbehaltsgebieten 08 12
Die Zuständigkeit für die Aufhebung von gemäß § 7 des Gesetzes über die Bereitstellung von Grundstücken für Baumaßnahmen (Baulandgesetz) vom 15. Juni 1984 (GBl. DDR I S. 201) für verkehrliche Anlagen festgelegten Bauvorbehaltsgebieten wird auf die Landesdirektion Sachsen übertragen.
§ 4 Zuständigkeiten der Straßenbauämter und des Autobahnamtes 08 10
(1) Die Aufgaben der Straßenbauämter gemäß § 59 SächsStrG nehmen wahr:
(2) Laufende Baumaßnahmen werden durch die bisher zuständigen Straßenbauämter weitergeführt; Maßnahmen des bisherigen Straßenbauamts Döbeln werden durch das Straßenbauamt Chemnitz und Maßnahmen des bisherigen Straßenbauamts Zwickau durch das Straßenbauamt Plauen fortgeführt.
(Stand: 04.07.2022)
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