Regelwerk, Bau- und Planungsrecht

BaulandmobilisierungsVO NRW
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§ 1 Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt

§ 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Anlage 1 Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen nach § 201a BauGB
(zu § 1 BaulandmobilisierungsVO NRW)

Anlage 2
Begründung

Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Rechtsgrundlage

II. Methodik

1. Wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt

2. Wenn die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt

3. Wenn die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird

4. Wenn geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht

III. Indikatoren

IV. Herleitung der Kulisse

V Bewertung durch die Landesregierung

Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Anhang zu Anlage 2