Regelwerk, Bau- und Planungsrecht
BaulandmobilisierungsVO NRW
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§ 1 Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt
§ 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Anlage 1 Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen nach § 201a BauGB
(zu § 1 BaulandmobilisierungsVO NRW)
Anlage 2
Begründung
I. Hintergrund und Rechtsgrundlage
II. Methodik
1. Wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt2. Wenn die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt
3. Wenn die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird
4. Wenn geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht
III. Indikatoren
IV. Herleitung der Kulisse
V Bewertung durch die Landesregierung