Regelwerk; Bau

VVNROG
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1. Zweck und Wirkung der Untersagung

2. Gegenstand der Untersagung und dessen Bindung an die Ziele der Raumordnung

3. Voraussetzungen für die Untersagung

3.1 Hinreichender sachlicher und räumlicher Konkretisierungsgrad der beabsichtigten raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme

3.2 Raumbedeutsame Planung, Maßnahme oder Zulassungsentscheidung noch nicht abgeschlossen

3.3 Weitere materielle Voraussetzungen der unbefristeten Untersagung (Unvereinbarkeit mit einem bestehenden Ziel der Raumordnung, § 12 Abs. 1 ROG)

3.4 Weitere materielle Voraussetzungen der befristeten Untersagung (§ 12 Abs. 2 ROG)

4. Ermessensentscheidung

4.1 Entschließen zum Untersagen (Entschließungsermessen)

4.2 Auswahl zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten (Auswahlermessen)

5. Adressat, Wirkung und Umsetzung der befristeten und der unbefristeten Untersagung

5.1 Adressat

5.2 Wirkung und Umsetzung

6. Anhörung, Nebenbestimmungen, sonstige Hinweise

7. Zuständige Stellen (§ 19 Abs. 3 NROG)

8. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine Untersagung

8.1 Rechtsschutzmöglichkeiten des Adressaten im Fall eines Verwaltungsakts

8.2 Rechtsschutzmöglichkeiten der von einer Untersagung betroffenen Behörde im Fall fehlender Verwaltungsaktqualität

8.3 Rechtsschutzmöglichkeiten eines privaten Vorhabenträgers

9.