Regelwerk, Bau und Planunsrecht
(BrandschuHo)
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I.
Rechtslage, Sicherheitskonzepte, Eingriffsermächtigungen
1. Unterhaltungspflicht der Verfügungsberechtigten
2. Bestandsschutz
3. Vergleich der Sicherheitskonzepte von TGL und Vorschriften der Staatlichen Bauaufsicht mit der derzeitigen BauO
4. Brandschutztechnische Überprüfungen und Ordnungsverfahren zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln
5. Rechtsgrundlagen bauaufsichtlicher Anordnungen
5.1 § 60 Abs. 2 BauO in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden speziellen Baurechtsanforderungen*)5.2 § 84 Abs. 1 BauO in Verbindung mit den jetzt geltenden speziellen Baurechtsanforderungen
5.3 § 84 Abs. 2 BauO in Verbindung mit den jetzt geltenden speziellen Baurechtsanforderungen bei wesentlichen Änderungen
6. Über die baurechtlichen Mindestanforderungen hinausgehende Verbesserungen
II.
Entscheidungshilfen für die Überprüfungen bestehender Hochhäuser gemäß Nr. 4
7. Wände, Decken, Dächer
8. Rettungswege
9. Treppenräume
9.2 Türen von offenen Gängen zu Sicherheitstreppenräumen müssen dicht und selbstschließend sein. Öffnungen von allgemein zugänglichen Fluren zu offenen Gängen müssen selbstschließende Türen erhalten, die einschließlich etwaiger Seitenteile und oberer Blenden mindestens feuerhemmend sein müssen. Sofern diese Öffnungen9.3 Öffnungen von Treppenräumen notwendiger Treppen zu allgemein zugänglichen Fluren müssen selbstschließende Türen erhalten, die einschließlich etwaiger Seitenteile und oberer Blenden mindestens feuerhemmend sein müssen. Sofern diese Öffnungen
10. Allgemein zugängliche Flure
11. Installationsleitungen
12. Aufzüge
13. Ersatzstromversorgung
14. Feuerlöschgeräte, Brandmelde-, Alarm-, Feuerlösch- und Blitzschutzanlagen
15. Zufahrten und Flächen für die Feuerwehr
16. Betriebs- und Prüfvorschriften