Regelwerk

Abstandserlass
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1. Vorbemerkung

2. Beteiligung der Immissionsschutzbehörden an der Bauleitplanung

3. Abstandsregelungen zur Berücksichtigung des Immissionsschutzes in der Bauleitplanung

3.1 Abstandsliste zur Vereinheitlichung der behördlichen Stellungnahmen

3.2 Grundsätze für die Anwendung der Abstandsliste

3.2.1 Grundlagen der Abstandsliste

3.2.2 Anwendung der Abstandsliste

3.2.3 Nichtanwendbarkeit der Abstandsliste auf bestehende Immissionssituationen

3.3 Anwendung der Abstandsliste im Bebauungsplanverfahren

3.3.1 Festsetzung von Industrie- oder Gewerbegebieten

3.3.2 Festsetzung von Wohngebieten

3.3.3 Prüfung von Einzelgutachten

3.4 Hochspannungsfreileitungen

4. Nichtanwendung der Abstandsliste in Genehmigungsverfahren

4.1 Baugenehmigungsverfahren

4.2 Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren und sonstige öffentlich rechtliche Zulassungsverfahren

4.3 Befreiungsmöglichkeit nach § 31 Abs. 2 BauGB

4.3.1 Befreiung bei der Zulassung neuer Anlagen

4.3.2 Befreiung bei bestehenden Anlagen

5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anhang 1 Abstandsliste

Anhang 2 Genehmigungsbedürftige Anlagen, die nicht in die Abstandsliste aufgenommen worden sind.

Anhang 3 Anlagen, die im Außenbereich zulässig sein können oder errichtet werden sollen

Anhang 4