1. Schutzziel und Bemessungsgrundlagen
2. Geltungsbereich
2.2 Diese Richtlinie findet keine Anwendung
2.3 Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf das Lagern von
3. Begriffe
3.1 Bauliche Anlagern
3.2 Wassergefährdende Stoffe
3.3 Brennbare Flüssigkeiten
3.4 Lagern
3.5 Transportbedingtes Zwischenlagern
3.6 Produktionsgang
3.7 Arbeitsgang
3.8 Lager
3.9 Lagerabschnitt
3.10 Lagermenge
3.11 Lagerguthöhe
3.12 Löschwasser-Rückhalteanlagen
3.13 Sicherheitskategorien
3.14 Werkfeuerwehr
4. Allgemeine Anforderungen
4.1 Grundanforderungen
4.2 Löschwasser-Rückhalteanlagen
4.3 Lagern von Stoffen unterschiedlicher Wassergefährdungsklassen
5. Lagern von Stoffen in Verpackungen, in ortsbeweglichen Gefäßen und ortsbeweglichen Behältern mit Fassungsvermögen bis 3000 l und als Schüttgüter in Gebäuden
5.1 Allgemeine Anforderungen
5.2 Wände und Decken
5.3 Lagern, Lagermenge, Lagerabschnitt und Löschwasser-Rückhalteanlagen
6. Lagern von Stoffen in Verpackungen, in ortsbeweglichen Gefäßen und ortsbeweglichen Behältern mit Fassungsvermögen bis 3000 l und als Schüttgüter im Freien
6.1 Allgemeine Anforderungen
6.2 Wände, Abstände, Umfahrten
7. Lagern von Stoffen in ortsfesten Behältern sowie in ortsbeweglichen Behältern mit Fassungsvermögen von mehr als 3000 l
7.2 Lagern von brennbaren Flüssigkeiten
7.2.1 Einrichtungen zur Löschwasser-Rückhaltung sind nicht erforderlich
8. Allgemeine Betriebsanforderungen