Regelwerk, Bau & Planungsrecht, Hamburg
BPD Besondere Wohnformen
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1. Gegenstand des Bauprüfdienstes
2. Rechtsgrundlagen und Normen
2.1. Gesetze und Verordnungen
3. Zuständigkeiten
4. Begriffsdefinitionen
4.1. Erheblich eingeschränkte Selbstrettungsfähigkeit4.2. Einstufung des Vorhabens als Sonderbau
Abbildung 1: Wann wird das Gebäude zum Sonderbau ?4.3. Sonderbau-Anforderungen an das Gebäude
5. Anforderungen an Wohn- und Betreuungsformen
5.1. Wohn- und Betreuungsform Typ 15.1.1. Merkmale Wohn- und Betreuungsform Typ 15.1.2. Brandschutzanforderungen Wohn- und Betreuungsform Typ 1
5.2. Wohn- und Betreuungsform Typ 2
5.2.1. Merkmale Wohn- und Betreuungsform Typ 25.2.2. Prüfung des zweiten Schwellenwerts
5.2.3. Zukünftige Veränderungen der Zusammensetzung der Bewohnerschaft
5.2.4. Brandschutzanforderungen Wohn- und Betreuungsform Typ 2
5.3. Wohn- und Betreuungsform Typ 3
5.3.1. Merkmale Wohn- und Betreuungsform Typ 35.3.2. Brandschutzanforderungen Wohn- und Betreuungsform Typ 3
Abbildung 2: Beispiel Wohn- und Betreuungsform Typ 3 - Demenz-WG im EG
5.4. Wohn- und Betreuungsform Typ 4
5.4.1. Merkmale Wohn- und Betreuungsform Typ 45.4.2. Brandschutzanforderungen Wohn- und Betreuungsform Typ 4
Abbildung 3: Beispiel Wohn- und Betreuungsform Typ 4 - Wohngruppenbereich 400 m2
5.5. Wohn- und Betreuungsform Typ 5
5.5.1. Merkmale Wohn- und Betreuungsform Typ 55.5.2. Brandschutzanforderungen Wohn- und Betreuungsform-Typ 5
6. Möglichkeiten der Ausbildung des zweiten baulichen Rettungsweges
Anlage 1
Angaben zu besonderen Wohn- und Betreuungsformen (sog. Matrix)I Geplante Wohneinheiten
II Konzeption
1. Geplante Wohn- und Betreuungsformen:
2. Vorgesehene Zielgruppen