Regelwerk, Bau & Planungsrecht, Hamburg

BPD Besondere Wohnformen
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1. Gegenstand des Bauprüfdienstes

2. Rechtsgrundlagen und Normen

2.1. Gesetze und Verordnungen

3. Zuständigkeiten

4. Begriffsdefinitionen

4.1. Erheblich eingeschränkte Selbstrettungsfähigkeit

4.2. Einstufung des Vorhabens als Sonderbau

Abbildung 1: Wann wird das Gebäude zum Sonderbau ?

4.3. Sonderbau-Anforderungen an das Gebäude

5. Anforderungen an Wohn- und Betreuungsformen

5.1. Wohn- und Betreuungsform Typ 1
5.1.1. Merkmale Wohn- und Betreuungsform Typ 1

5.1.2. Brandschutzanforderungen Wohn- und Betreuungsform Typ 1

5.2. Wohn- und Betreuungsform Typ 2

5.2.1. Merkmale Wohn- und Betreuungsform Typ 2

5.2.2. Prüfung des zweiten Schwellenwerts

5.2.3. Zukünftige Veränderungen der Zusammensetzung der Bewohnerschaft

5.2.4. Brandschutzanforderungen Wohn- und Betreuungsform Typ 2

5.3. Wohn- und Betreuungsform Typ 3

5.3.1. Merkmale Wohn- und Betreuungsform Typ 3

5.3.2. Brandschutzanforderungen Wohn- und Betreuungsform Typ 3

Abbildung 2: Beispiel Wohn- und Betreuungsform Typ 3 - Demenz-WG im EG

5.4. Wohn- und Betreuungsform Typ 4

5.4.1. Merkmale Wohn- und Betreuungsform Typ 4

5.4.2. Brandschutzanforderungen Wohn- und Betreuungsform Typ 4

Abbildung 3: Beispiel Wohn- und Betreuungsform Typ 4 - Wohngruppenbereich 400 m2

5.5. Wohn- und Betreuungsform Typ 5

5.5.1. Merkmale Wohn- und Betreuungsform Typ 5

5.5.2. Brandschutzanforderungen Wohn- und Betreuungsform-Typ 5

6. Möglichkeiten der Ausbildung des zweiten baulichen Rettungsweges

Anlage 1
Angaben zu besonderen Wohn- und Betreuungsformen (sog. Matrix)

I Geplante Wohneinheiten

II Konzeption

1. Geplante Wohn- und Betreuungsformen:

2. Vorgesehene Zielgruppen

3.