VV bauaufsichtliche Prüfungen
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1. Regelungszweck und Rechtsgrundlagen
2. Rahmenkatalog für abweichende bauaufsichtliche Prüferfordernisse bei Standsicherheitsnachweisen
2.1. Beseitigung von BunkernBild 1: Beseitigung von Gebäuden mit unterschiedlichen Gründungsebenen
2.5. Beseitigung von baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind
2.6. Bauen im Bestand - Umfangreiche Umbaumaßnahmen mit Teilabbruch (Entkernung) bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 (nicht freistehend)
Bild 2: Bauen im Bestand - umfangreiche Umbaumaßnahmen
2.7. Errichtung von nicht verfahrensfreien Gerüsten, die keiner Regelausführung entsprechen
2.8. Errichtung von Bauhilfskonstruktionen
Bild 3: Errichtung von Bauhilfskonstruktionen
Bild 4: Errichtung von Bauhilfskonstruktionen
2.9. Errichtung von Stützwänden
Bild 5: Errichtung von Stützwänden
3. Rahmenkatalog für abweichende Prüfverzichte bei Standsicherheits- und Brandschutznachweisen
3.1. Standsicherheit3.1.1. Nachträglicher Einbau von Dachgauben bei prüfpflichtigen GebäudenBild 6: nachträglicher Einbau von Dachgauben
3.1.2. Nachträglicher Ausbau von Dachgeschossen bei prüfpflichtigen GebäudenBild 7: nachträglicher Ausbau von Dachgeschossen
3.1.3. Nachträglicher Anbau von eingeschossigen Balkonen bei prüfpflichtigen GebäudenBild 8: nachträglicher Anbau von eingeschossigen Balkonen
3.1.4. Errichtung von eingeschossigen Containeranlagen ohne typengeprüften Standsicherheitsnachweis3.1.5. Errichtung von genehmigungsbedürftigen Carportanlagen ohne typengeprüften Standsicherheitsnachweis und ähnliche bauliche Anlagen
Bild 9: genehmigungsbedürftige Carportanlagen
3.1.6. Anbauten und Erweiterungen bei prüfpflichtigen GebäudenBild 10: Anbau bei prüfpflichtigen Gebäuden
3.1.7. Bauen im Bestand bei prüfpflichtigen GebäudenBild 11: Bauen im Bestand - Nachträgliche Wandöffnungen
3.1.8. Nutzungsänderungen bei prüfpflichtigen GebäudenBild 12: Nutzungsänderung bei prüfpflichtigen Gebäuden
3.2. Brandschutz
3.2.1. Gebäudeklasse 43.2.2. Weitere mögliche Prüfverzichte im Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde
3.2.3. Gewerblicher Sonderbau