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Änderungstext
Bekanntmachung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
- Baden-Württemberg -
Vom 12. Dezember 2022
(GABl. Nr. 12 vom 28.12.2022 S. 1187 i.K.)
1 Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat auf Grund von § 73a Absatz 5 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), die zuletzt durch Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 4) geändert worden ist, die Technischen Baubestimmungen nach § 73a Absatz 1 LBO als Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über Technische Baubestimmungen (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - VwV TB) vom 12. Dezember 2022 - Az.: MLW21-26-11/2 - erlassen.
2 Zusammen mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen nach Nummer 1 werden vier Richtlinien veröffentlicht:
3 Hinweise
3.1 Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen nach Nummer 1 und die Richtlinien nach Nummer 2 sind nachfolgend veröffentlicht.
3.2 Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen kann auch im Internet unter www.mlw.baden-wuerttemberg.de (Bauen & Wohnen > Bautechnik > Technische Baubestimmungen) eingesehen und als pdf-Datei abgerufen werden.
3.3 Die Richtlinien nach Nummer 2 können auch im Internet unter www.mlw.baden-wuerttemberg.de (Bauen & Wohnen > Bauordnungsrecht > Erlasse und Vorschriften) eingesehen und als pdf-Datei abgerufen werden.
ID 222844
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(Stand: 16.01.2023)
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