Regelwerk, Bau und Planung

Einzelhandelserlass
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1 Ausgangslage

2 Die Regelung des § 11 Abs. 3 BauNVO 1990

2.1 Allgemeines

2.2 Begriffe

2.2.1 Einkaufszentren

2.2.2 Großflächige Einzelhandelsbetriebe

2.2.3 Sonstige großflächige Handelsbetriebe

2.2.4 Verkaufsfläche

2.2.5 Sortimente

2.3 Landesplanerische oder städtebauliche Auswirkungen großflächiger Handelsbetriebe

2.3.1 Auswirkungen nach § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO

2.3.2 Vermutungsregel nach § 11 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauNVO

2.3.3 Sonderfall Agglomeration

3 Raumordnungsrechtliche Zulässigkeit

3.1 Allgemeines

3.2 Raumordnerische Kernregelung

3.2.1 Kongruenzgebot

3.2.1.1 Bedeutung

3.2.1.2 Ausnahmen

3.2.1.3 Hersteller-Direktverkaufszentren

3.2.1.4 Verletzung des Kongruenzgebots

3.2.2 Beeinträchtigungsverbot

3.2.2.1 Bedeutung

3.2.2.2 Beeinträchtigung des städtebaulichen Gefüges

3.2.2.3 Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskerns und der verbrauchernahen Versorgung

3.3 Weitere Erfordernisse der Raumordnung

3.4 Erweiterungsvorhaben

3.5 Agglomeration

3.6 Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung

3.7 Raumordnungsverfahren

3.8 Unterrichtungspflicht, Auskunftspflicht

3.9 Unterrichtung bei grenzüberschreitenden Vorhaben

3.10 Regionale Entwicklungskonzepte für den Einzelhandel

4 Gemeindliche Planung

4.1 Gemeindliche Einzelhandelskonzepte

4.2 Bauleitplanung

4.2.1 Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung

4.2.2 Darstellung im Flächennutzungsplan

4.2.3 Festsetzung im Bebauungsplan

4.2.3.1 Festsetzung "Kerngebiet"

4.2.3.2 Festsetzung "Sondergebiet"

4.2.3.3 Beschränkung des Einzelhandels in sonstigen Baugebieten

4.2.4 Bestimmungen in der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan

4.2.5 Beteiligung der benachbarten Gemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)

4.2.6 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB)

4.2.7 Planungserfordernis, Abwägungsgebot

4.2.8 Umweltverträglichkeitsprüfung

4.3 Überprüfung und Anpassung älterer Bebauungspläne

4.3.1 Planungserfordernis und Änderung älterer Bebauungspläne

4.3.2 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung

5 Baurechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall

5.1 Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB)

5.1.1 Bebauungspläne auf der Grundlage der BauNVO 1986/BauNVO 1990

5.1.2 Bebauungspläne auf der Grundlage der BauNVO 1977

5.1.3 Bebauungspläne auf der Grundlage der BauNVO 1968

5.1.4 Bebauungspläne auf der Grundlage der BauNVO 1962

5.1.5 Zulässigkeitsbeschränkung durch § 15 BauNVO

5.2 Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB)

5.2.1 Allgemeines

5.2.2 Zulässigkeit nach § 34 Abs. 1 BauGB

5.2.3 Zulässigkeit nach § 34 Abs. 2 BauGB

5.2.4 Mit einfachem Bebauungsplan

5.2.5 Gesicherte Erschließung

5.3 Im Außenbereich

5.4 Nutzungsänderungen und Erweiterungen

5.5 Behandlung von Bauanträgen

5.5.1 Antragsunterlagen

5.5.2 Festschreibung in der Baugenehmigung

Anlage Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente

Ergänzungen zum Einzelhandelserlass

1. Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO

2. Agglomeration, Funktionseinheit im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO

3.