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Regelwerk
Änderungstext

Vierte Verordnung zur Änderung der Bautechnischen Prüfungsverordnung
- Berlin -

Vom 28. Mai 2018
(GVBl. Nr. 14 vom 07.06.2018 S. 398)



Auf Grund des § 86 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, Satz 2 Nummer 2 und 5 der Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), die zuletzt durch Gesetz vom 9. April 2018 (GVBl. S. 205) geändert worden ist, verordnet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen:

Artikel 1

Die Bautechnische Prüfungsverordnung vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), die zuletzt durch Verordnung vom 17. März 2017 (GVBl. S. 281, 295) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 16 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:

"3. bei der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Sonderbauten nach Nummer 2 oder deren Prüfung überdurchschnittliche Fähigkeiten bewiesen haben,"

bb) Die bisherigen Nummern 3 bis 6 werden die Nummern 4 bis 7.

b) In Satz 2 wird die Angabe "6" durch die Angabe "7" ersetzt.

2. In § 18 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "6" durch die Angabe "7" ersetzt.

3. § 18a wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter " § 16 Satz 1 Nummer 2" durch die Wörter " § 16 Satz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt.

b) Nach Absatz 3 Satz 1 wird folgender neuer Satz eingefügt:

"Diese Brandschutznachweise oder Prüfberichte sind vom Prüfungsausschuss zu prüfen und zu bewerten, um die überdurchschnittlichen Fähigkeiten nach § 16 Satz 1 Nummer 3 festzustellen."

4. § 26 Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Ein Nachlass auf die Gebühr ist unzulässig. "Ein Nachlass auf die Gebühr ist ebenso unzulässig wie deren Überschreitung."

5. In § 36 Absatz 2 werden nach dem Wort "gewährt" die Wörter "oder die Gebühr überschreitet" eingefügt.

6. Dem § 37 Absatz 6 wird folgender Absatz 7 angefügt:

"(7) Anerkennungsverfahren, die vor dem 8. Juni 2018 eingeleitet worden sind, sind nach den ab diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften fortzuführen."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

ID 180973

ENDE

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(Stand: 13.07.2018)

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