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Änderungstext
VV TB Bln - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
- Berlin -
Vom 29. April 2026
(ABl. Nr. 20 vom 15.05.2026 S. 1210)
Auf Grund des § 86a der Bauordnung für Berlin ( BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), die zuletzt durch Gesetz vom 11. Januar 2026 (GVBl. S. 22) geändert worden ist, werden die Anforderungen nach § 3 BauO Bln durch die in der Anlage enthaltenen Technischen Baubestimmungen konkretisiert. Der Erlass der VV TB Bln wird hiermit bekannt gegeben.
Die Anlage basiert auf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ( MVV TB) Ausgabe 2025/1, die vom Deutschen Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder in den Amtlichen Mitteilungen vom 20. Mai 2025 veröffentlicht wurde. Die geänderten Textpassagen sind dunkelrot hervorgehoben.
Über die Berücksichtigung der MVV TB 2025/1 hinaus gab es im Anhang a "Richtlinie für Sicherheitstreppenräume nach § 33 Absatz 2 Satz 3 BauO Bln" Anpassungen, Erweiterungen und Erleichterungen. Diese geänderten Textpassagen sind wiederum dunkelblau hervorgehoben.
Die Anlage wird ausschließlich elektronisch veröffentlicht.
Sie kann unter:
https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/bauaufsicht/ (Verwaltungsvorschriften) abgerufen werden.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Bekanntmachung (16.05.2026) im Amtsblatt für Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) vom 9. April 2025 außer Kraft.
ID 261262
| ENDE |
(Stand: 22.05.2026)
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