Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
PlafeR 19 - Planfeststellungsrichtlinien 2019
Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz
- Brandenburg -
Vom 24. August 2020
(ABl. Nr. 41 vom 14.10.2020 S. 951)
Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Anwendung der überarbeiteten Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz ( Planfeststellungsrichtlinien 2019 - PlafeR 19) mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 08/2020 - StB 15/7162.2/6-01/3290779 für die Bundesfernstraßen angeordnet und für die anderen Straßen, soweit Landesrecht mit Bundesrecht übereinstimmt, empfohlen. Das ARS Nr. 10/2015 vom 15. Juni 2015 (StB 15/7162.2/6-01/2434285) und das ARS Nr. 03/2016 vom 12. Januar 2016 (StB 15/7162.2/3-40) bezüglich der Planfeststellungsrichtlinien 2015 wurden aufgehoben. Die überarbeiteten Planfeststellungsrichtlinien 2019 wurden im Verkehrsblatt veröffentlicht. Das ARS und die Neufassung der Planfeststellungsrichtlinien 2019 sind auf der Internetseite des BMVI eingestellt.
Die vorliegende Neufassung der Richtlinien berücksichtigt die praktischen Erfahrungen mit den bisherigen Richtlinien und die inzwischen geltende Gesetzeslage. Sie berücksichtigt insbesondere, dass die materielle Präklusion nur bei Vorhaben zum Bau und zur Änderung einer Bundesfernstraße entfällt, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Zudem enthalten die Planfeststellungsrichtlinien 2019 Hinweise zur Berücksichtigung des Verbesserungsgebots und des Verschlechterungsverbots für Wasserkörper nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Die in den Planfeststellungsrichtlinien enthaltenen Muster für die Rechtsbehelfsbelehrungen gehen über die gesetzlich geforderten Mindestangaben hinaus. Es wird freigestellt, die Rechtsbehelfsbelehrungen auf das gesetzliche Mindestmaß zu beschränken. Die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes aufgrund des Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich fanden in den Planfeststellungsrichtlinien noch keine Berücksichtigung.
Hiermit werden die Planfeststellungsrichtlinien 2019 im Land Brandenburg für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt. Für Landesstraßen im Bereich des Brandenburgischen Straßengesetzes werden diese, soweit die Bestimmungen des Landesstraßengesetzes denen des Bundesfernstraßengesetzes entsprechen, ebenfalls eingeführt. Die Planfeststellungsrichtlinien 2019 sind bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren anzuwenden.
Es wird jedoch auf folgende landesrechtliche Abweichungen hingewiesen:
Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Das ARS Nr. 08/2019 und die novellierte PlafeR 19 können auf den Seiten des BMVI unter folgendem Link im Internet eingesehen werden: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/planfeststellungsrichtlinien.html.
Dieser Einführungserlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische "Brandenburgische Vorschriftensystem" (BRAVORS) unter der Internetseite www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.
Gemäß § 30 Absatz 6 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg vom 15. März 2016 wird die Geltung dieses Erlasses auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab Inkrafttreten befristet.
ID 201912
ENDE |
(Stand: 19.11.2020)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion